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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-11-01 · 11 (November 1845) · p. Seite 413

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
11 (November 1845)
Date
1845-11-01
Page
Seite 413 (sequence 7)
Language
German
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413 Ueber die GlaubenSsymbole der mosaischen Religion. Bekenntnisse zu gelten. Diese letzteren sind es, welche nach unserer Ansicht vorzugsweise Glaube ns symbole genannt zu werden verdienen. Bevor wir die nähere Angabe und Auseinandersetzung dieser Symbole unternehmen, mag es rathsam erscheinen, einem Einwande zu begegnen, welcher dem Ausdrucke wie der Annahme von Glaubenssymbolen in der mosaischen Religionölehre von vielen Seiten gemacht werden dürfte. Man könnte nämlich die Frage aufwerfen: Wozu Bekenntnisse religiöser Wahrheiten in dem Mosaismus, der die gläubige Annahme solcher Wahrheiten nicht befiehlt, sondern der freien Forschung der Vernunft überläßt? Wie sind,denkbar Glaubenssymbole in einer Religion, welche keine Glaubensartikel aufstellt oder vollends vorschreibt? Wir hören in diesen Worten die bekannte, von Mendelssohn zum Behufe eines polemischen Zweckes ausgesprochene, seitdem vielfach nachgesprochene Behauptung, das Judenthum wisse nichts von einer unmittelbaren Offenbarung bestimmter Religionswahrheiten; eS habe vielmehr Gott die menschliche Vernunft mit der Anlage, diese Wahrheiten aus und durch sich selbst zu erforschen, ursprünglich ausgerüstet, woher es komme, daß dem Israeliten in seiner Bibel nirgends der Glaube, allemal die Erkenntniß übersinnlicher, heilsamer Wahrheiten anempfohlen sei. Mendelssohn gestand indeß eine unmittelbare Offenbarung der Gesetzgebung zu, nahm also von dieser Seite den Glauben in Anspruch, weßhalb ihm auch Inkonsequenz zum Vorwurfe gemacht wurde. Wir zweifeln jedoch sehr, daß in dieser Ansicht Mendelssohn's ein Widerspruch nachgcwiesen zu werden vermöchte. Die Gesetzgebung ist eine historische Thatsache, und den Glauben an geschichtliche Wahrheiten fordert Mendelssohn allerdings, da damit der Vernunft nicht zugemuthet wird, bestimmte Lehren unbedingt ohne Prüfung anzunehmen, sondern nur die Verbindlichkeit anzuerkennen, den Geboten des göttlichen Gesetzgebers Folge zu leisten. Dadurch wird allerdings der Wille unter das Gesetz gefangen genommen, die Autonomie der Vernunft aufgehoben und die für sie in Anspruch genommene Freiheit einer Beschränkung unterworfen. Mendelssohn, der mit den Worten der Bibel kein Spiel trieb, dem die Vorschriften der Thora, einfach, wie sie sich geben, von Gott ausgesprochene Gesetze waren, konnte den Gehorsam gegen das mosaische Gesetz nicht frei geben, ohne sich als Verräther an der geoffenbarten Gesetzgebung zu betrachten. Nur die metaphysische, theoretische Freiheit der Vernunft wollte er gegen den äußeren Zwang vertheidigen und retten, die moralische, praktische Freiheit des Willens keineswegs so sich überlassen, daß es der Willkür des Individuums anheim gestellt würde, dem Gesetze GotteS den Gehör-

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