Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 11 (November 1845)
- Date
- 1845-11-01
- Page
- Seite 412 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2744856-2744869-2744881--0852-2745807- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
412 lieber die Glaubenssymbole der mosaischen Religion. — dort der Sabbatfeier, hier des Mazzotfestes — unmöglich gemacht wird; ein anderes Gesetz scheint nur Verbot zu sein, z. B. daß am Versöhnungstage der Genuß der Speisen und Getränke untersagt ist; indeß hier eine positive Handlung, die des Kasteiens, geübt wird, wie denn auch hierüber in der h. Schrift ein Gebot, kein Verbot ausgedrückt ist. Wohl sollen auch Verbote, wie Gebote, den Israeliten in der Erfüllung seiner religiös-sittlichen Bestimmung stärken und erhalten, allein nichtsdestoweniger sind Verbote in ihrem Wesen und Wirken verschieden von Geboten *). Wir würden uns von dem dogmatischen Zwecke dieser Untersuchung zu weit entfernen, wollten wir diese Art Verbote in ihrer Beschaffenheit und nach ihrem Verhältnisse zu den Geboten einer ausführlichen Betrachtung unterwerfen. Es genügt, dieß Eine hervorgehoben zu haben, daß Verbote an und für sich nie Ceremonien oder Symbole heißen können. Jede Ceremonie trägt in sich die Bestimmung, entweder dem Geiste religiöse Wahrheiten zu vergegenwärtigen, oder in dem Herzen fromme Gesinnungen zu erwecken. Bei mancher ist dieser Zweck ausdrücklich in der Thora angegeben — z. B. bei den Schaufäden, rera — bei andern läßt sich der Grund aus der Natur oder Beschreibung der Handlung ermitteln, wie bei dem Anheften der Schriftstellen 5. Mos. 6, 4—9. und 11, 13—21. an die Thürpfoste n»wa, oder dem Feststrauße (3. Mos. 23, 40.) -pTO Einige Symbole erzielen ihre Absicht unmittelbar, weil die ihnen innewohnende Idee in der Handlung sich klar herausstellt, wie das mit den vorhin genannten, dann den Phylakterien ■pV’ön, und ähnlichen Ceremonien der Fall ist; andere deuten auf den Zweck mittelbar hin, wie z. B. alle diejenigen Ceremonialhandlungen, welche an ein bedeutendes Ereigniß aus der Geschichte Israels erinnern, und vermöge dieser Erinnerung die aus dem Ereignisse hervorleuchtende Wahrheit oder resultirende Mahnung der Seele einprägen, so das Sitzen in Laubhütten riss, das Verzehren des ungesäuerten Brotes NL» u. s. w. Indessen sind Unterscheidungen dieser Art von keinem Belange. Wichtiger und wesentlicher dagegen erscheint die Verschiedenheit, daß die sämmtlichen Ceremonien den Zweck im Allgemeinen haben, an religiöse Wahrheiten und Vorschriften — einige an diese, andere an jene — zu erinnern, wenige einzelne aber neben dieser allen Ceremonien gemeinsam zukommendcnEigenthüm« lichkeit ausnahmsweise noch der höhern Bestimmung sich erfreuen, als *) Es bedarf kaum einer Erinnerung, daß sowohl die Moralgesetze, als viele andere Vorschriften, welche mit dem Begriffe einer Ceremonie gar keine Verwandtschaft haben, als dem Gegenstände dieser Abhandlung fremd, nicht in Erwähnung gebracht zu werden brauchen.