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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-10-01 · 10 (Oktober 1845) · p. Seite 406

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
10 (Oktober 1845)
Date
1845-10-01
Page
Seite 406 (sequence 40)
Language
German
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406 Allgemeine theologische Bibliographie. Ln späterer Zeit auch ins Volk eingedrungen und in dessen inneres Bewußtsein übergegangen. — Auch das Reformprincip des Verfassers scheint uns nichts weniger als genügend zu sein. - „Eine Reform der einzelnen Momente des Judenthums", sagt er S. 63, „ist nicht nur zulässig, sondern hat immer stattgefunden .... nur muß sie „eine Reform sein, d. h. demselben Wesen eine andere Reform geben, nicht „aber eine Zerstörungsmaschine ff.", „mit einem Worte, eine Form darf „den Geist des Judenthums nicht angreifen, nicht einmal dessen Urtypus, vielmehr soll es ihre eigentliche Aufgabe sein, wenn dieser durch fremden Einguß oder im Laufe der Zeit geschwächt oder entstellt worden, ihn zu befestigen „und ihm wieder sein eigenthümliches Kolorit zu geben; solche Reformato- „ren waren Hiskia, Josua, Ezra, die Männer der großen Synagoge, die „Makkabäer, die Talmudisten, und solche Reformatoren thun uns heutzutage wahrlich Roth, nicht aber.solche, wie Jerobeam, Manasse u. a. dgl." Aus diesen Aeußerungen, wie aus Anmerkung 8. (S. 64), geht hervor, daß nach dem Verfasser eine Reform vom talmudischen Standpunkte aus mit Zuverlässigkeit vorgenommen, und noch als eine heilige Pstichterfüllüng betrachtet werden kann. Wir stellen dagegen folgende Fragen auf. Einerseits sollte man, wie der Verfasser S. 29 zu bezwecken scheint, die Autorität und Integrität des Talmuds sanctioniren und aufrecht halten, die Reformen lediglich auf die nachtalmudischen oder gar nach dem gaonischen Zeitalter hinzugekommenen Minhagim und Chumrot beschränken, so fragt es sich, ob eine solche Reform in unserer Zeit des Fortschrittes hinlänglich und genügend wäre? Denn bekanntlich können wir mit dem Talmud in der Hand dem Leben nur sehr kleinliche und unbedeutende Concessionen machen, die größtenteils schon in's Leben getreten und hie und da eingeführt wurden, ohne dadurch dem Zeitbedürfnisse abhelfen, und die weite Kluft zwischen Lehre und Leben ausfüllen zu können. Von der andern Seite glauben wir auch, daß des Verfassers System am wenigsten dazu geeignet ist, die Reformwuth der jüdischen Religionsverbesserer beschwichtigen zu können, vielmehr könnte es denselben noch als Vehikel zu den äußersten und ertremen Reformen dienen, indem sie sich, wie es bei der Mendelssohn'schen Schule der Fall war, gerade auf die Meinung, des Verfassers stützen, nur ein entgegengesetztes Resultat daraus 'ziehen werden, und auf folgende Weise argumentiren: „Wir stimmen mit dem Verfasser überein, daß die Tendenz des Juden- „thums keine andere als die der Eudämonie sei, wie wir auch es anerkennen, „daß eine Reform im primitiven Geiste geschehen muß, nur glauben wir uns „eben dadurch berechtigt, auf Abolirüng eines großen oder vielmehr des „größten Theils des jüdischen Ritus zu dringen, indem dieselben Gesetze, die

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