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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-10-01 · 10 (Oktober 1845) · p. Seite 398

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
10 (Oktober 1845)
Date
1845-10-01
Page
Seite 398 (sequence 32)
Language
German
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398 Bericht über die badische Rabbinervtrsammlung »c. mannsgeschäst, ein Handwerk, oder die zeitweiligen nöthigen Feldarbeiten vollständig ruhen lassen, muß zu allen Zeiten eine schwere Aufgabe gewesen sein, die jetzt noch um so drückender wird, da nach den jetzigen Beerdigungsgesetzen der Geschästsstillstand bis auf 9, bei einfallendest Feiertagen sogar bis auf 11 Tage ausgedehnt wird. Man wird es daher mit Dank anerkennen, daß gerade ein sonst orthodorgesinnter Rabbi, der Herr Stadtrabbiner Traub zu Mannheim, den Antrag gestellt hat, nach Analogie, wie im 't '->»0 si w sä über rna^n “an geurtheilt wird, die Betreibung der obengenannten Gewerbe zwar nicht durch den Leidtragenden selbst, jedoch durch sein Dienstpersonal, oder selbst dmch seine erwachsenen Kinder, die selbstständig sind, zu gestatten. Die badische Rabbinerversammlung hat sich dieser Ansicht angeschloffen, jedoch auf Antrag von Schott und Reis den Beerdigungstag von der Gewerbserlaubniß als ausgeschlossen beibehalten, Md zwar aus gesetzlichen und psychologischen Gründen. Durch voranstehenden Gegenstand war die Versammlung ganz unwillkürlich zur Besprechung derTrauergebräuche überhaupt hingedrängt, und es wurden verschiedene Ansichten über gesetzlich mögliche Modisicirung jener Gebräuche vorgebracht, worüber man jedoch vorerst nur zu dem Beschlüsse kam, nach dem Anträge von Reis und Mieter, eine Commission zu ernennen, welche der nächsten badischen Rabbinerversammlung eine Revision des ganzen Trauergesetzes vorzulegen habe. Friedberg, Reis und Traub wurden in die Commission gewählt. 4) Bei diesem Anlaß war die talmudischeMarime nvnan maa Ivu*) besonders hervorgehebenworden, und so sah sich Hr.Oberrath Epstein hierdurch veranlaßt, die Trauergebräuche der n-^sen und a-mwi ya zur Sprache zu bringen, und auf seinen Antrag beschloß die Rabbinerversammlung das Verbot von fpin rvfta lediglich auf die an ia Ww siai» zu beschränken, indem der Talmud selbst (Taanit 26 und 29) nicht mehr verlangt. Bamberger und Ettling er enthielten sich der Abstimmung. III. Anträge für die nächste Rabbinerversammlung, wofür bereits Commissionen ernannt sind. 1) CultusVerbesserung. Commission hierfür: Fürst, Rosenfeld und Schott (s. oben II. 2.). 2) Revision des ganzen Trauergesetzes. Commission: Friedberger, Reis Md Traub. *) Auf den Grundsatz waatt ntaa inns findet man im 8cl>»ivk»a Aroch, «uter Bezug auf den Talmud, sehr oft Rücksicht genommen, z. B. Oraek Lkajiw 13. §. 3. Jora Dea 303. §. 1. u. am. Der Einsender.

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