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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-10-01 · 10 (Oktober 1845) · p. Seite 395

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
10 (Oktober 1845)
Date
1845-10-01
Page
Seite 395 (sequence 29)
Language
German
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Bericht über die badische Rabbinerversammlung re. 395 hauptsächlich die Hinweglassung der Erklärung, daß es kein Unterschied sei, ob man gegenüber einem Christen oder einem Juden schwöre. Dieses verstehe sich von selbst, und es sei entehrend, es nur bezweifeln zu wollen. Schott wünscht unter Anderm, daß die Belehrung Mehr auf das moralische Gefühl einzuwirken suche, und nicht, wie bisher, fast nur in Strafdrohungen besiehe *). Auch solle die Erklärung wegbleiben, daß auf den Meineid die Strafe Gottes alsbald erfolge. Dieß könne zu den schädlichsten Mißverständnissen Anlaß geben, und verrathe ein anmaßliches Eindringen in die Allweisheit der göttlichen Vorsehung **). — Reis will überhaupt nur eine festgestellte Eidesformel, dagegen soll die Eidesbelehrung ganz dem Ermessen des betreffenden Rabbiners überlassen bleiben. Bei BehaNdlMg dieses Gegenstandes hielt Oberrath E p st e i n eine sehr ergreifende Anrede an die Versammlung-, in welcher er bemerkte, daß diese Versammlung das erhebende Bewußtsein hegen dürfe, daß sie das allgemeine Zutrauen der Glaubensgemeinde besitze. Doch aus eben diesem Grunde halte er es für nothwendig, daß die Versammlung sich mehr mit der Behandlung wichtiger theologischer Fragen beschäftige, weil nur hierzu die anerkannte Autorität einer Versammlung nothwendig sei. — Diese Rede wurde mit gebührender Anerkennung ausgenommen, was durch allgemeine Erhebung zu erkennen gegeben ward. 2) Die HH. Fürst und Rosenfeld hatten in der 3. Sitzung vom 9. Juli die Ernennung einer Commission von 3 Mitgliedern beantragt, welche Vorschläge zu Verbesserungen im Cultus machen solle. Dieses wurde zum Beschlüsse erhoben, wobei die meisten Stimmen auf Fürst und Schott fielen: Reis und Rosenfeld hatten gleiche Stimmenzahl, und das Loos entschied für Letzteren. In der 8. Sitzung am 13. Juli wurde durch Schott der Commissionsbericht erstattet, und von der Versammlung ausführlich discutirt. Es konnten jedoch wegen herannahenden Schlusses der Versammlung nicht.mehr alle Punkte beschlußreif durchgesprochen werden, und wir wollen daher nur diejeni- *) Daß für den israelitischen Eid eine erhebende Anrufung des göttlichen Namens wichtiger ist als das Aussprecben von Verwünschungen und Flüchen, geht insbesondere aus Eben haeser 96. §. 19. hervor: 'pH fiSiaffil “Vnx rttpn npaa kV: cnaa ro'toD 22 man. Schott. Vergl. Tur Chosch. Mischp. c. 87. und Chosch. Mischp. 1. l. §. 15. Dieser Gegenstand ist ausführlich besprochen in unserer „Eidesleistung" S. 13 ff», 25 ff. F. **) Die neuerliche Anregung dieses Gegenstandes veranlaßt mich, einen Artikel aus meinem Manuskripte: „Notizen über die erste Rabbinerversammlnng" in diesen Blätter» mitzutheilen. Schott.. Wird im künftigen Hefte folgen. F.,

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