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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-10-01 · 10 (Oktober 1845) · p. Seite 376

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
10 (Oktober 1845)
Date
1845-10-01
Page
Seite 376 (sequence 10)
Language
German
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376 Ueber manche durch den Fortschritt der Medicin im Judenthume re. Verbot sei, so kann dieses nur gemeint sein, wenn Jemand wirklich verstorben ist; aber doch wohl nicht von einem Scheintodten oder wo der Tod noch nicht gewiß? Und hierdurch gelangen wir auf den Standpunkt der Frage, wie sie seit längerer Zeit discutirt wurde. Im Jahre 1785 erschien im damaligen Sammler (spata) ein anonymer Aufsatz (dessen Verfasser, wie man weiter erkennt, Mendelssohn war), in welchem nachgewiesen wurde, daß, nach Noeä Katan 8 b, man in früherer Zeit in den inHvhlen angebrachten Nischen («paia) oder in über der Erde erbauten Grabmalen den Sarg beisetzte; und wurde zugleich eine Stelle aus Semachot 8,1. angeführt, wo es heißt: „man gehet hinaus auf den Gottesacker und bedenkt (untersucht) die Todten bis drei Tage und hat es nichts auf sich, daß es eine emoritische Weise sei." (Wahrscheinlich nxrr dieses zu jener Zeit zum Behufe der Nekromantie und anderen dergleichen Aberglaubens bei den Nichtjuden im Gebrauche.) „Es geschah einst, daß man Einen (Beigesetzten) untersuchte und er lebte hierauf noch fünf und zwanzig Jahre; einen Andern, und er zeugte noch fünf Kinder"*). Der Einsender fragt daher, warum man nicht diesen Gebrauch beibehalten, und den Sarg an einen hierzu bestimmten Ort während einiger Zeit (bis die Verwesung eintritt) stelle, um nachzusehen, ob nicht ein Scheintod vorwalte? — Einige Monate hierauf trat Mendelssohn bei Gelegenheit, als die mecklenburgische Regierung eine Verordnung gegen die schleunige Beerdigung erlassen und die dortigen Juden sich an Mendelssohn gewandt hatten, daß er ein Bittgesuch gegen diese Verordnung verfasse / offen hervor und führte obige Stelle aus Semachot an, der er noch eine andere aus Nidda 69 b (vergl. daselbst pbsrn ams) hinzufügte, um zu beweisen, daß schon der Talmud von einem Scheintod wußte. Auch in seinem Schreiben an R. Jacob Emden (Jabaez) wiederholte er dasselbe, und fragte bei ihm an, warum man nicht ein unterirdisches Gemach auf dem Gottesacker errichtet und daselbst dxn Verstorbenen während drei Tage beisetzt u. dgl. m. Emden (der es übrigens Mendelssohn gutmeinte und ihn seinen „Sohn" nennt) zeigt sich erstaunt, wie man den gewöhnlichen Gebrauch des Begrabens antasten wolle, meint, daß man auf das Wiederbeleben als eines der seltensten Ausnahmen nicht Rücksicht zu nehmen brauche, und widerlegt Mendelssohn's Beweise. •— Diese Widerlegung ist — bis auf den Nachweis, daß Mendelssohn in seinem Beweise aus Nidda geirrt — ziemlich unerheblich, und würde wohl ein früherer nachthalmud. Lehrer (•psas-i) tima "piüiain ^81 man ’i ns mnan tzs ‘pnpisi ni-apn rnab pscsn (* nnaa, na anao ,-nvarn amtos mm 'a< npsa nivsai rniaaan ■wi .na anao man 'n mVim

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