Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 10 (Oktober 1845)
- Date
- 1845-10-01
- Page
- Seite 375 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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tfc&ev manche durch den Fortschritt der Medicin im Zudenthum re. 375 suche des Verbotes pVrti vm im Ven erblickt (und es drückt sich unstreitig eine Geringschätzung und Verachtung für die Leiche aus, wenn sie nutzlos unbeerdigt herumliegt). Darum konnte (Synhedr. 1.1.) gesagt werden: niapn 112p "o i>n rSa -üisna ins pVrf> 7»». Dieser Vers bezieht sich eigentlich nur auf den gehenkten Verbrecher (Deuteron. 21, 22, 23.) *); allein man wollte bloß andeuten,'daß der Todte nicht unbeerdigt bleiben soll, weil hierin eine Geringschätzung liegt, und rief man die Schrift zu Hülfe, die nach dem einfachen Sinne sich ebenfalls gegen eine Herabwürdigung ausspricht. Freilich ist sie dort in einem sehr hohen Grade: einen Gehenkten über Nacht am Galgen lassen ist eine Beleidigung an der Würde der Menschheit; aber es ist hiervon snaass -pia abzuleiten, daß die längere Nichtbeerdigung (nsn »bn), insofern sie aus Nichtbeachtung geschieht — und eine solche ist anzunehmen, wo kein Motiv zu dem Nichtbeerdigen treibt — widergesetzlich sei **). Darum heißt es auch in der Mischna daselbst, daß, wenn die Nichtbeerdigung zu Ehren des Verstorbenen geschieht, um ihn morgen ehrenhafter zu bestatten u. dgl. m., so ist solches erlaubt (iiiaai win •ois otä '121); und geht auch aus einer anderen Frage daselbst hervor, daß der Talmud dieses Verbot nicht als biblisch angenommen ***). Aus der oben angeführten Stelle aus Semachot (Hiss ft? ■>m '■et >a) erblickt man übrigens, daß, obschon früher noch mancher Zweifel obwaltete (Talmud I. l.), doch endlich die Meinung durchdrang, die Nichtbeerdigung sei eine Verachtung (und zwar, wie ebenfalls aus Talm. das. hervorgeht, nicht nur gegen den Verstorbenen, sondern für Lebende überhaupt): und scheint auch Maimon. Sechija c. 11. §. 24. diese Stelle aus Semachot im Auge gehabt zu haben ****). Doch geben wir auch zu, daß nsn t-oin ein eigentliches biblisches *) Nach der im Jalkut angeführten (von R. Jes. Pick cktirten) Leseart heißt es: irfc« ‘pXT x? Vn 'i:l pis, und dann ist die Stelle nach befremdender, da nicht angenommen werden kann, daß dieser vom na“i des wapti (vcrgl. Raschi das.) hergeleitet werde. Aber auch nach unserer Leseart ist sie auffallend, da der '133 sich nur auf diehiaa (vergl. das. ■'“rasa sa^s), nicht aber auf die rb beziehet. **) Maimonides führt in seinem NiasN 'ö (13 pusb und sin pW) das Gebot und Verbot nur für den Hingerichteten Verbrecher an (vergl. jedoch die Aufschrift über bas 'bn). Vielleicht nannte er das allgemeine Verbot »ach 'a lüaiü das. nur ein siasiv °>naa. Allein daß er hier keine wirkliche ti1> erblickte, geht aus der Nngenauigkeit hervor, mit der er anzüführen scheint. Vgl. Hilch. Synhedr. 15, 8. und Ebel 12, 1. ***) linapn bs asisn i-i^,a diAs is nisa siM nnap vergl. auch 1,eehem Miaclnia Sechija 11, 24. ****) Unb hierdurch ist auch die Frage des 1,eehem Nisehna das. erledigt.