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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-09-01 · 9 (September 1845) · p. Seite 366

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
9 (September 1845)
Date
1845-09-01
Page
Seite 366 (sequence 40)
Language
German
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366 Recensionen. Verhältnis dieser zu den Luden kennt, und wie diese ihnen Urphede schwören mußten oder auf der andern Sekte ein Verbleiben, um sich ausplündern zu lassen oder als Real gut mit anderen Gütern verkauft zu werden, wird die Gültigkeit, die überhaupt einem derartigen dem Luden abgezwungenen eidlichen Versprechen zu Grunde liegt, zu würdigen wissen. F.). Dann folgen Bemerkungen, ob ein Schwur bei Anrufung Gottes napna auflösbar sei, dann die bekannte Discusston des R. Tom (und Rizba) über promissorischen Eid (dann über die Auflösung durch einen Gelehrten, endlich, daß, wenn Jemand geschworen, „so helfe mir Dteu" falso nicht den heiligen Namen genannt, sondern vieu^, so sei dieser Eid gültig. F.) Aus diesem ganzen Zusammenhänge einen Beweis für die Auflösbarkeit der assertorischen Eide herauszufinden vermag nur die Logik (oder der gute Wille) des Herrn Holdheim." Wir wollen, ehe wir schließen, noch auf einen Umstand aufmerksam machen, der zwar mit dem Lügengewebe des Herrn H. nichts zu thun hat, da es nach dem Princip der Auflösung feststehet, daß sie bei assertorischem Eide nicht stattfinden könne: doch dürfte ein Aufschluß über R. Tam's Meinung, der auch auf das Nichthalten des promissorischen Eides Visa misVt naiawir erklärt, nicht am Unrechten Orte sein, da auch von mancher andern Seite das eigentliche Verhältniß nicht richtig aufgefaßt wurde. R. Tam führt (Schebuot46b) für seine Meinung einen Beweis aus Ketubot 85 an, daß eine Frau für rmürt erklärt wurde, weil Jemand von ihr aussagte (nach der Leseart des arb) o^aiö dia apa^a "»aro d. h. ich weiß von ihr, daß fie zu schwören pflegt und es nicht hält (so erklärt n-i selbst: risf*pE nsam»,' und weiset auch der Benoni apaxn darauf hin). R. Joseph Karo zu Toen Wenitan 2, 2. führt an: tuan xbn a^mpa pma^a Welche Uebertretung eines promissorischen Eides ist also von R. Tam und Rambam gemeint? Die leichtsinnige; es hat Jemand schon mehrmal einen promissorischen Eid (eigentlich immer nur Gelübde, wie oben) geschworen und ihn nicht gehalten, oder wo sonst anzunehmen ist, daß er aufseinen promissorischen Eid kein Gewicht lege, sich dessen leichtsinnig entschlage u. dgl. m. — Der Meinungsstreit Raschi's und R. Tam's besteht in Folgendem. Nach Raschi macht ein .promissorischer Eid, nicht unfähig, weil anzunehmen ist, daß, als der Promittent geschworen W’pi w, er gesonnen war, seinen Schwur zu halten, das Nichthalten war eine Ueberwaltigung der Leidenschaft isaaia (vergl. das.), daher ist nicht zu schließen, daß er auch einen falschen assertorischen Eid schwören werde, wo, indem er schwört "ipttÄ Y’aa aaa, er schon eine Lüge betheuert (vergl. Sema Chosch. Mischp. c. 34. Anmerk. 11). Nach R. Tam, Maimonides u. A. aber ist, wer leichtsinnig seinen promissorischen Eid nicht gehalten, auch des Meineides (falschen assertorischen Eides) ver-

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