Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 9 (September 1845)
- Date
- 1845-09-01
- Page
- Seite 364 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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364 Recenfionen. nicht umgestürzt werden, und stehet also mit der Auflösung eines Promissorischen Eides, wie auch immer Hr.H., um stch als den'Mann der Wahrheit zu legitimiren, auf seiner Lüge verharrend sie mit der Anstrengung der Verzweiflung trotz jeder vernünftigen Einrede zu übertünchen versucht, nicht in Verbindung. Da dieses von Mehreren wiederholt wurde und es sich bei etwas redlichem Eingehen von selbst herausstellt, so halten wir es für unnöthig, nochmals darauf zurückzukommen; und wollen nur noch an einem Beispiele darthun, von welchem Geiste Hr.H. geleitet wird und wie ihm kein Mittel unehrenhaft genug ist, um Glauben und Glaubensgenossen auf's Tiefste herabzuwürdigen. In einer Anmerkung daselbst meint er: „So ganz entschieden ist die Sache übrigens auch (nicht), daß assertorische Eide unauflöslich seien, S. NNÄN zu Ascher Ben Jechiel Schebuot 38: DipEfi rwtoi räpsn wwisttA msn ^inn aVi. Bekanntlich ist dort von assertorischen Eiden die Rede ff." Gesetzt, diese sei, wie sie Hr. H. zu verstehen wünscht: Talmud, frühere und spätere nachtalmudische Gelehrte erklären niemals den assertorischen Eid für auflösbar und da wird ein ‘f-im nmn herbekgerufen, der Alles, was im rabbinischen Judenthum mit scharfen Buchstaben verzeichnet ist, Umstürzen soll, wird er benutzt, um Verdacht und Argwohn zu erregen! Aber es verwundet sich die Böswilligkeit an ihren eigenen Waffen, und genügt schon diese eine Probe, um darzuthun, wie Hr. H. Stellen zu deuten weiß. Diese bezieht sich auf die Talmudstelle, wo von einem promissorischen Eide die Rede ist; wir lassen Hrn. S. Sachs, Kreisrabbiner zu Lichtenstadt in Böhmen, in einem Schreiben an uns hierüber sprechen*). „Holdhekm schreibt in einer Anmerkung: „So ganz entschieden u. s. w. (wie oben)". Da bekundet Hr. H. in einer so schweren Anklage eine Oberflächlichkeit oder, wenn diese absichtlich, eine Unwürdigkeit, die grenzenlos ist. Es heißt nämlich im Talmud (das. 39 a): to ato -;nix isa N|rw to w ^in ib t^-raia iwä nx rr-'MNLv iräi nma pis -pn ns-r toi vipvn w toi dipört tw to »to.öan« siw vbns-r to atos w. Nun haben Alfasi,- Raschi und Rambam (Hilch. Schebuot 11, 18.) und die anderen Commentatoren die Lefeart: nrn toi isrsi to Kto 'isi ‘■ptoi to und kommt taipEfi rm to gar nicht vor; vergl. auch Schebuot 29s. und Nedarim 25a., wo ebenfalls nicht vipnn rsn to ist, da bei assertorischen Eiden diese Admonitionsclausel ganz überflüssig. Ascher Ben Jechiel hat auch, wie zu ersehen, dieselbe Leseart: ,/ii nsi toi iswi to." Hierzu bemerkt nun die *) Dieser würdige Gelehrte hat uns eine größere Abhandlung und Widerlegung der H.'schen Denunciation brieflich eingeschickt. Wir halten aber diesen Gegenstand schon für erledigt und muffen den gedrängten Raum unserer Zeitschrift anderen Fragen zuwenden.