Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 9 (September 1845)
- Date
- 1845-09-01
- Page
- Seite 354 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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354 Bericht über Synagoge und Schule in Baiern. Nun wird einstweilen eine Hauslehrerstelle angetreten und nach allen Seiten hingehorcht, ob nicht da oder dort ein Rabbiner gestorben, dessen Platz vielleicht wieder besetzt wird oder aus dessen bisherigem Bezirk zwei oder drei Bezirke geschnitzelt werden. Eine also erledigte Stelle wird gewöhnlich nach langen Erwägungen, Berichterstattungen, Verhandlungen und Beschwerden, und wenn es die Gemeinde nicht dahin gebracht hat, sich einem andern Rabbinatsdistrict anschließend) zu dürfen, von dem zuständigen Land-oder Stadtgericht.öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben und neben allgemeinen Zeugnissen auch noch eines darüber verlangt (taut allerh. Vorschrift), daß der Kandidat nicht verderblicher Neologie huldige. Die Gastpredigten beginnen, jeden Sabbat ein anderer Prediger. An dem anberaumten Tage haben dann die immatriculirten Gemeindeglieder in Person oder durch gerichtlich Bevollmächtigte vor der Behörde ihre Stimme einzeln abzugeben. Mehrheit der Stimmen entscheidet und es erfplgt, wenn keine Beschwerden gegen die Wahl erhoben werden, die Bestätigung der zuständigen Kreisregierung und in ihrer Folge die öffentliche Installation mit Gesang, Reden, Festessen rc. Lange vorher aber begann ein Thun und Treiben, das lächerlich wäre, -wenn es nicht einen so ernsten Gegenstand beträfe. Empfehlungsbriefe aus den hintersten Winkeln und von den verschiedenartigsten Seiten kommen an; Vaterschaften werden aufgesucht und bekannt gegeben; da wird der Frau Zeug zu einem Kleide verehrt, mitgehracht rc., dort Aussicht oder förmliches Versprechen, die Tochter des Parnoß zuheirathen, gegeben; ganzen Gemeinden die Abtragung einer öffentlichen Schuldverschreibung garantirt; Emissäre mit wohlgespicktem Beutel bereisen den District und kaufen förmlich Stimmen; es ist die Zeit, „etwas zu verdienen", wie die Landleute sagen, kurz es herrscht eine solche unerhörte Simonie, ein so offner Nepotismus, es werden hinterher jedesmal so ärgerliche Klagen*) **) bei den Behörden geführt, es wird der Unfug zu so allgemeinem Aergernisse getrieben, daß die Gemeinden gewiß noch das wichtige Recht der Präsentation ihrer Cultusbeamten verlieren werden. Man zeihe mich nicht der Uebertreibung. Jedes Kind kennt bei uns dieses heillose Treiben. Doch sind Gottlob! nicht alle Gemeinden, besonders nicht die Stadtgemeinden, von diesem heillosen Geiste angesteckt, und wenn auch gleich dem mit den Local-Verhältnissen Vertrauten manche Menschlichkeiten zu Gehör kommen, so wird hierbei doch die *) £ier muß der Unfug gerügt werden, den viele Gemeinden bei Erledigung ihres Rabbinats mit dem Anschließen an oft sehr ferne Nabbinatsdistricte treiben. Manche Gemeinde kann den Tod ihres alten Rabbinen kaum erwarten, um „angeschlossen" zu werden. **) Dermalen wird eine derartige Untersuchung geführt, welche, dem sichern Vernehmen nach, die Annullirung der Wahl und Ausschließung des gewählten Candidaten zur Folge hat.