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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-09-01 · 9 (September 1845) · p. Seite 352

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
9 (September 1845)
Date
1845-09-01
Page
Seite 352 (sequence 26)
Language
German
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352 Bericht über Synagoge und Schule in Baiern. pruste Individuen zum öffentlichen Unterrichte zugelassen, weil ein „rechtgläubiger" Rabbiner ihre Tauglichkeit attestirt hatte; die bestehenden neuern Einrichtungen imShnagogenleben eilen ihrem Verfalle entgegen, auch die unbedeutendste Neuerung wird scheel angesehen und vermieden, die reformistischen Wrbbinen dürfen nur leise, sehr leise auftreten. So hat sich das Blättchen gewendet. Die Ertreme berühren sich. Jst's so gut? Wird's so bleiben? Ich glaube nicht. Wie in der physischen Welt bei zwei entgegenwirkenden Kräften die Wirkung mitten durch geht, so auch in der geistigen und sittlichen. Wir werden zur richtigen Mitte, auf die goldne Mittelstraße gelangen. Zu dieser Hoffnung berechtigt uns, außer dem Vertrauen auf die Kraft der Wahrheit, noch Folgendes. Der geordnete Schulunterricht thut allenthalben seine läuternde versöhnende Wirkung, wir haben viele würdige Rabbinen, welche dem besonnenen Fortschritte innerhalb der Gränzen des - gläubigen Judenthums zugethan sind; sie werden wieder Muth fassen und ihm offen das Wort reden; die Gemeinden sehen es allmälig ein, daß ihnen tüchtig gebildete Männer, die sie auch nach außen würdig vertreten, Noch thun; die Behörden und Regierungen lassen ercentrische hyper-orthodore Demonstrationen nicht auffommen, und so werden wir zwar nicht mit Siebenmeilenstiefeln vorwärts schreiten, aber auch nicht den Krebsgang einschlagen. Die Ultra's beider Richtungen werden zurücktreten, die Parteien sich aussöhnen, es wird Licht werden, gleichmäßiges, wohlthuendes, mildstrahlendes, erquickendes Licht. Nachdem wir so die Vergangenheit mit ihrer Tochter, der Gegenwart, skizzirt und damit zugleich auch unsern eignen Standpunkt der Beurtheilung unsrer kirchlichen Wirren angedeutet haben, gehen wir nun an die Darlegung der Verhältnisse über die Vorbildung, Prüfung, Anstellungsweise/Dienstlichen Verhältnisse und den Wirkungskreis unsrer Rabbinen, woraus sich dann das, was uns zu wünschen übrig bleibt, von selbst ergibt. Vor Allem tritt uns der Mangel an einem organischen Gesetz über alle diese Verhältnisse recht fühlbar entgegen, denn außer dem Wenigen, welches das Edict vom 10. Juni 1813 darüber enthält,- beruht Alles auf einzelnen, oft sich widersprechenden höchsten und allerhöchsten Reftripten. Jede Kreisregierung hat hierbei ihre besondre Gesetzgebung, und es wechseln die Anforderungen und Vorschriften nicht selten mit den zuständigen Regierungs-Referenten. Angedeutet wurde schon, wie dermalen viele, dem Rabbinenstande sich widmenden Jünglinge einen dem bisherigen Bildungsgänge ganz entgegengesetzten Weg einschlagen, alle Realien und andere Wissenschaften verächtlich bei Seite liegen lassen und, wie vor 25 Jahren, nur Talmud sammt Zu- - behör studiren. Ein Bischen Latein, das mancher denn doch in frühern

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