Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 9 (September 1845)
- Date
- 1845-09-01
- Page
- Seite 343 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Ueber manche durch den Fortschritt der Medicin im Judenthum rc. Z43 Beerdigung bei den Juden und den damit zusammenhängenden Ceremonien, aufdenUnsterblichkeits- und Auferstehungsglauben u.dgl.m. tiefer einzulaffen. Die sogenannte letzte Pflicht gegen den Verstorbenen üben, ihm eine anständige Beerdigung zukommen lassen, ist eine in unserm Gefühle zu tief begründete Vorschrift, als daß wir hierüber Rechenschaft geben könnten, sie hierüber verlangen sollten. So lange wir uns nicht auf der Stufe der Ueberverfeinerung befinden, die Alles der Selbstsucht opfert, Alles zu ihrem Nutzen und Vortheil ausbeutet und über das, was ihr nicht mehr dienen kann, mit Gleichgültigkeit und Geringschäzzung wegstehet, hat der Verstorbene an uns ein heiliges Anrecht, daß wir, wie es die Mischna nimmt, in ihm die Hülle achten, die einst einen göttlichen Geist barg, die, Gottes Ebenbild benannt, einst unter uns wandelte. Ist es daher auch eine kindische Vorstellung, die Eitelkeiten des Lebens auf den Todten zu übertragen und die Leiche mit Schmuck und schönen Gewändern auszustaffiren — ein Gebrauch, der übrigens schon lange aus dem Judenthume durch R. Gamaliel (lebte zu Ende des zweiten Tempels) geschwunden, so daß es stehende Sitte wurde und blieb, den Todten in einem ganz einfachen leinenen Gewände zu begraben *) — so hat es doch von der andern Seite seine tiefe Begründung, daß in dem Todten selbst noch heilige Erinnerungen liegen, macht gerade seine Schutzlosigkeit ihn uns ehrwürdig, hängt er noch durch das einst in ihm gewesene Leben mit dem Leben zusammen, daß wir ihn noch nicht ganz als aus unserer Mitte gestoßen ansehen, ihn gleichgültig hinzuwerfen vermögen. Eine Entwürdigung und Entstellung der Leiche widerspricht — wir sehen hier noch von der medicinischen Sektion ab — jedem für das Edlere nicht abgestorbenen Gefühle: und will überhaupt die Pietät, daß man, nach dem gewöhnlichen Ausdrucke, dem Todten das Seinige thue, so soll noch weniger eine Verstümmelung an ihm vorgenommen werden: dieses scheint eine Entweihung und Profanisinmg; der Verstorbene gehört einer andern Welt an, ist aus unserer Mitte getreten, wir haben mehr kein Recht an ihm. Und da überhaupt im Judenthume die Pietät gegen Verstorbene sich, wie wir oben (S. 297) berührt, sehr weit erstreckt, da hier der Name HiVraa, Liebespflicht gegen den Todten, einen so bedeutungsvollen Klang hat, und der Hingeschiedene mit solcher Ehrfurcht und Scheu beachtet wird, ist das Abschreckende des Viro, Entstellung undVerstümmelung, in sich hinlänglich begründet. *) Nach der bekannten Talmudstelle, Ketubot 7b, und wurde als Verbot ausgesprochen, den Todten in seidenen oder goldgestickten Kleidern zu begraben. Ebel Eabbat! und Maimonid. Ebel c. 4. §. 2.