Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-09-01 · 9 (September 1845) · p. Seite 342

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
9 (September 1845)
Date
1845-09-01
Page
Seite 342 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2744856-2744869-2744879--0776-2745729
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

342 Religiöser Ernst, die Grundbedingung des Resonnirens ,c. Es heißt ferner nr&ni mym sei istsfe itm , weil nach unfern Ansichten die Geschiedene nicht-verachtet sei und also der Grund des Verbotes aufhöre. Wir wollen nicht einwenden, daß wohl noch heute auch bei Christen, denen der Hr. Verf. doch-gewiß die rechte Anschauung nicht absprechen wird, die Heirath einer Geschiedenen Anstand findet; wir wollen nicht einwenden, daß der Grund des Verbotes wohl eher eine gesteigerte Forderung der Keuschheit an den Priester ist, da die Ehelichung eines Weibes, deren Mann noch am Leben ist, obgleich geschieden, den Schein einer Unkeuschheit haben könnte, wie aus den Wörtern veut. 24, 4 rtitrjn im ■'-m hervorgeht *): aber vergißt denn der Hr. Verf., daß es ein biblisches Verbot ist, und hat er eine solche Evidenz für seine Aufhebung, daß ste dem biblischen Gesetze adäquat sei? Schaltet man so mit der Bibel? — Wir könnten noch erwähnen, wie auch iv yria als Andenken an den Auszug aus Aegypten ausgeschieden wird, „damit das Familienleben nicht durch spukhafte Formen entweiht werde"; dafür soll der Rabbine wieder eine Predigt halten über die Erziehung des Erstgebornen als würdigen Sohnes des Herrn u. s. w. Moses tritt ab, das Gesetz hört auf und — wieder der Rabbine, wieder die Predigt! , . Wir sind weit entfernt, die Absicht des Hrn. Verf. zu verdächtigen, können aber nicht umhin, es auszusprechen, daß solche und so begründete Reformen unserer Ueberzeugung nach nichtsweniger als „heilsam für die religiöse Belebung des Judenthums" seien. Di*. W. Landau. Lieber manche durch den Fortschritt der Medicin im Zudenthum bedingte Reformen. (Fortsetzung.) Betrachten wir die religiöse Vorschrift hinsichtlich der Sektion der Leichen. Es ergibt sich aus den weiter mehr ^u berührenden Stellen, daß die Sektion im Allgemeinen als unstatthaft angesehen wurde wegen Entstellung (Vro tnaia). Wir wollen etwas näher auf diesen Begriff eingehen, ohne uns jedoch hier auf eine historische Entwickelung der *) Sowie nun dort jedem Israelitenverboten ist, die Geschiedene nach einer aufgelösten zweiten Ehe derselben wieder zn nehmen, so ist dem Priester überhaupt eine Geschiedene untersagt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.