Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 9 (September 1845)
- Date
- 1845-09-01
- Page
- Seite 342 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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342 Religiöser Ernst, die Grundbedingung des Resonnirens ,c. Es heißt ferner nr&ni mym sei istsfe itm , weil nach unfern Ansichten die Geschiedene nicht-verachtet sei und also der Grund des Verbotes aufhöre. Wir wollen nicht einwenden, daß wohl noch heute auch bei Christen, denen der Hr. Verf. doch-gewiß die rechte Anschauung nicht absprechen wird, die Heirath einer Geschiedenen Anstand findet; wir wollen nicht einwenden, daß der Grund des Verbotes wohl eher eine gesteigerte Forderung der Keuschheit an den Priester ist, da die Ehelichung eines Weibes, deren Mann noch am Leben ist, obgleich geschieden, den Schein einer Unkeuschheit haben könnte, wie aus den Wörtern veut. 24, 4 rtitrjn im ■'-m hervorgeht *): aber vergißt denn der Hr. Verf., daß es ein biblisches Verbot ist, und hat er eine solche Evidenz für seine Aufhebung, daß ste dem biblischen Gesetze adäquat sei? Schaltet man so mit der Bibel? — Wir könnten noch erwähnen, wie auch iv yria als Andenken an den Auszug aus Aegypten ausgeschieden wird, „damit das Familienleben nicht durch spukhafte Formen entweiht werde"; dafür soll der Rabbine wieder eine Predigt halten über die Erziehung des Erstgebornen als würdigen Sohnes des Herrn u. s. w. Moses tritt ab, das Gesetz hört auf und — wieder der Rabbine, wieder die Predigt! , . Wir sind weit entfernt, die Absicht des Hrn. Verf. zu verdächtigen, können aber nicht umhin, es auszusprechen, daß solche und so begründete Reformen unserer Ueberzeugung nach nichtsweniger als „heilsam für die religiöse Belebung des Judenthums" seien. Di*. W. Landau. Lieber manche durch den Fortschritt der Medicin im Zudenthum bedingte Reformen. (Fortsetzung.) Betrachten wir die religiöse Vorschrift hinsichtlich der Sektion der Leichen. Es ergibt sich aus den weiter mehr ^u berührenden Stellen, daß die Sektion im Allgemeinen als unstatthaft angesehen wurde wegen Entstellung (Vro tnaia). Wir wollen etwas näher auf diesen Begriff eingehen, ohne uns jedoch hier auf eine historische Entwickelung der *) Sowie nun dort jedem Israelitenverboten ist, die Geschiedene nach einer aufgelösten zweiten Ehe derselben wieder zn nehmen, so ist dem Priester überhaupt eine Geschiedene untersagt.