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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-09-01 · 9 (September 1845) · p. Seite 334

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
9 (September 1845)
Date
1845-09-01
Page
Seite 334 (sequence 8)
Language
German
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334 Religiöser Ernst, die Grundbedingung des Resormirens «. Meister und Lehrer Israels, die sich darin aussprach, und vernehmen aus einem Beschlüsse den destruktiven Charakter der Versammlung. Die Rabbinenversammlung war weder vom Staate noch von israelitischen Gemeinden zur Berathung über gemischte Ehen veranlaßt, die ja zur Zeit vom Staate nicht einmal gestattet sind; es lag durchaus kein praktisches Interesse zur Besprechung derselben vor; es konnte ferner der Versammlung nicht entgehen, daß namentlich unter den gegenwärtigen Verhältnissen der Juden in Deutschland durch gemischte Ehen, wenn sie allgemein würden, die Existenz des Judenthums sehr gefährdet werde; ja die Versammlung erkannte selbst, daß sie nicht rathsam seien: dennoch mußten sie nicht nur berathen, sondern deren gesetzliche Gestattung ausgesprochen werden. Wenn aber die Rabbinenversammlung die Gefährlichkeit gemischter Ehen erkannt und sie für nicht rathsam erklärt hat, diente da noch deren Besprechung „zur Erhaltung des Judenthüms"? Mußte in deren Interesse die Besprechung nicht vielmehr unterdrückt oder wenigstens die Entscheidung im Sinne der Tradition Ey’-i'wi is rtarb wi gegeben werden? Durfte die Rabbinenversammlung gerade in diesem Punkte der Tradition entgegen dem dürren Buchstaben huldigen? — Ein solcher Geist kann nimmermehr das Vertrauen derer gewinnen, denen es nicht um Schein zu thun ist, die mit ihrem ganzen Herzen an dem Glauben und dessen Institutionen hängen, die mit stcherm Tacte den Geist der Reform prüfen und herausfühlen: eine solche Reform kann nur reaktionär wirken. Wir hofften, daß eine zweite Versammlung einen bessern, würdiger« Charakter annehmen und das Institut zu dem, was es sein soll, zu einem Gegensätze vermittelnden, wahrhaft versöhnenden Mittelpunkt echt reformatorischen Strebens erheben werde. Es kann, da die Protokolle noch nicht erschienen sind, noch kein vollständiges Urtheil abgegeben werden; aber so viel aus den Berichten darüber hervorgeht, sind wir abermals traurig getäuscht. Obgleich nun der deutschthümliche Beschluß über die nur mit Unwillen noch im Gotteöhause geduldeten hebräischen Klange, die „lichtfreundlichen" Aeußerungen in Bezug auf Autorität der Bibel, der graziöse Scherz, welcher die Debatten über ernsthafte Gegenstände der Religion erbaulich würzte; obgleich dieß Alles genugsam die Versammlung charakterisirt, wollen wir unser Urtheil darauf hin noch nicht feststellen und der Versammlung eigenes Zeugniß über ihr Wirken, die Protokolle, abwarten und an der Vorhalle derselben verweilen, die uns einen ahnenden Blick in das Innere gestattet: wir meinen die kurz vor der Versammlung erschienenen „Ansichten über die nächste Rabbinen-Versammlung" von Herrn vr. Geiger in den Rrn. 26 und 27 der Allg. Zt. d. Jud. — Diese Ansichten sind ohne Zweifel

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