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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-08-01 · 8 (August 1845) · p. Seite 309

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
8 (August 1845)
Date
1845-08-01
Page
Seite 309 (sequence 23)
Language
German
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Ueber die Zeit der Entstehung des Synhedrins. , 309 .weiter alsi es das Gesetz erlaubte. Man wollte jeden, selbst den leisesten Verdacht von-Separation und Corporation beseitigen, und das glaubte man dadurch am besten zu bezwecken, wenn man an der Form des wichtigsten Instituts zeigt, wie sehr man geneigt sei, in allem Aeustern die Einrichtung des Staates als höchste Norm als Vorbild anzuerkennen. Es sollte dies gewissermaßen eine Manifestation des Gehorsams und der Anhänglichkeit sein, und den Beweis liefern, daß man selbst eine nicht gebotene Einführung, als den Willen der Regierung, als Gebot und Richtschnur ansehe. Aber das Innere, das nur Gewissens- - angelegrnheiten betrifft, und das seinem Wesen nach in keiner Nuance mit dem gesellschaftlichen oder staatlichen Leben zum Nachtheile des Letztern collidiren kann, und collldirt, das ließ man ganz unverändert und heilig, wie man es überkommen. Mag aber auch unsere Ansicht nicht grundhältig sein, so ist doch aus vielen historischen Orten des damaligen israelitischen Lebens gewiß, daß man auch damals nicht geringere Conflicte mit dem Leben zu überwinden hatte, als wir in der Gegenwart, fiel es aber da jemals irgend einem Vertreter bei, auf Concessionen zu sinnen? — Wenn sich ja hier und da Eins oder das Andere vorstndet, das während der Zeit modificirt oder gar abolirt wurde *), so geschah es immer durch den Drang innerer Bedürfnisse, der größtentheils nachgewiesen ist, aber keineswegs Ms materiellen Gründen, aus äußerem Drang, zur Befriedigung der dringend auffordernden Stimmen, oder wegen der Gewährung der äußern Freiheit. Man hätte wohl schon zu Esra's Zeiten auf die drin- *) So ließen Esra und seine Zeitgenoffen es hingehen, daß die Monate in Schriften und Urkunden mit den hebräischen Namen benannt wurden, obwohl sie nach mosaischem. Gesetze (2. B. M. 12, 2) nach dem Monate des Auszuges aus Mizraim als zweiter, dritter u. s. w. bezeichnet werden sollten, weil entweder diese Benennung schon zu sehr verwebt war mit dem religiösen Leben und die frühere Einrichtung Verwirrung gebracht, hatte, oder weil man, wie Nachmani zu diesem Gebote bemerkt, jetzt darin das Andenken an die zweite Befreiung aus dem babylonischen Eril verband (siehe Tälm. Jerusch. Rosch Haschana 3, 6. Wiener Ausgabe.). Nach dem Talmud (JebaMoth 66, 6. Chulin 131, 6) hat Esra den Zehent der Leviten aufgehoben. wird aber dabei gleich der innere Grund angegeben, aus Strafe, weil sie nicht in's heilige Land zurückkehren wollteu. Nach der Mischna (Sota 47a und Maaser Scheni 72a) hat der Hohepriester Jochanan deßwegen, weil der Zehent nicht mehr den Leviten, sondern den Priestern ertheilt wurde, das im 5. B. M. 26, 13 vorgeschriebene Bekenntniß abgeschafft. Diester hat noch andere religiöse Gebrauche aufgehoben, wovon der Grund dort angegeben ist. Viele Gebrauche, die nach dem Talmud Daniel und Esra eingeführt, haben nach demselben die Spatern durch den Drang innerer Bedürfnisse aufgehoben (siehe Berachot 22a. Rosch Haschana 18 b. Aboda Sara 36a it. in. a.). *

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