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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-08-01 · 8 (August 1845) · p. Seite 298

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
8 (August 1845)
Date
1845-08-01
Page
Seite 298 (sequence 12)
Language
German
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298 Ueber manche durch den Fortschritt der Medtcin im Judenthum ,c. befassen sich nicht hierzu gemiethete Personen mit Reinigung und Abwaschung der Leiche; sondern ist dieses eine geheiligte Pflicht, der Jedermann ohne Unterschied seiner im Leben einnehmenden Stellung, der Reiche wie der Arme, der Geehrte wie der minder Angesehene, der Wissende wie der Unwissende, wenn es sonst seine Körperconstitution gestattet, stch unterziehet und in deren Erfüllung eine durch das fromme Gefühl zu ehrenhafter, Gott gefälliger That'erhobene Ausübung erblickt. Welche Folgen sich an diese Anschauungsweise für Erhebung des religiösen Sinnes knüpfen, und wie sie Manches zur Veredlung beitragen mußten, wird keinem aufmerksamen Beobachter entgehen, sowie einem solchen regen, lebendigenWetteifer auch der außerhalb der jüdischen Consesston Stehende nicht seine Achtung versagen kann. — Ein derartiges Bewandtniß hat es auch mit den s. g. Beschneidern. Es hat diese Benennung selbst etwas Zurückschreckendes in den Augen des Nichtjuden und tauchte einst sogar der Gedanke auf, daß von der Gemeinde Jemand hierzu bestellt sei, der dafür so und so viele Einkünfte beziehe rc. (vergl. Mendelssohn's Jerusalem, 2. Abschnitt/ S. 14, Berlin 1783). Aber wie falsch! Der Eifer für die religiösen Vorschriften, die Liebe für ihre Ausführung treibt zur Verrichtung dieser Function; es wird für sie kein Lohn erhalten, steht keine Auszeichnung in der Gemeinde mit ihr in Verbindung: der fromme Wille allein bestimmt die Individuen hierzu. Darum findet auch eine „Bestallung" von Seiten der Gemeinde gar nicht statt; der Wetteifer regt an, erweckt in Jenen, die sich hierzu geeignet fühlen, den Willen, die fromme Handlung zu vollziehen und die Stelle des Vaters zu vertreten, dem eigentlich die Beschneidung seines Kindes obliegt (vgl. Mendelss. a.a.O. Anmerk.). Und auch hier haben die Angesehensten und Geehrtesten nicht weniger als minder Angesehene und Geehrte in solcher Ausführung, zu der doch wahrlich! sie nichts Anderes als die Ehrfurcht und die Liebe zum Glauben einladen konnte, ein frommes Verdienst erblickt, und sich ihr mit Bereitwilligkeit und manchem Opfer, die doch schon die langjährige Erlernung und die erheischte Fertigkeit kostete, unterzogen. Welche gemeinnützige Folgen dieses gehabt? Daß die Beschneidung nicht zu einem Monopol herabsank, daß sie nicht für Bezahlung geleistet und eine solche nicht für sie verlangt wurde: ein Umstand, der stch an einem nicht weit von hier gelegenen Orte, wo, da kein anderer Beschneider daselbst ist, die Operation durch den Arzt vollführt wird, herausstellt: und es wurde auch an einem andern Orte von einem Arzte erklärt, daß diese Operation nur unter der Tare von fünf Thalern werde vorgenommen werden.' Wie sehr muß nun, abgesehen von dem Drückenden eines solchen Monopols, auch die Achtung vor dem Gesetze und dessen Vollführern sich vermindern!

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