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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-08-01 · 8 (August 1845) · p. Seite 294

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
8 (August 1845)
Date
1845-08-01
Page
Seite 294 (sequence 8)
Language
German
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294 lieber manche durch den Fortschritt der Medici» im Judenthnm u. Autor will, der Satz: *&ib *ös "cma -irm •pV’ssa n-otu lasso ^a (Joma83a) sich zur Halacha erhoben: würde nach den heutigen Fortschritten der Medicin, die ein solches Mittel als unanwendbar erklärt, derselbe nicht abgeschafft werden müssen, würden nicht die heutigen Rabbinen sich aus dem Standpunkte des Gesetzes, da man hier "eri S^ssta •vtn» ist, sich verpflichtet fühlen, ein solches Heilmittel zu verbieten? Und wenn nun bei der Meziza eine hervortritt, dürfen sie schweigen? Gereicht es doch dem Talmud zur Ehre, daß er auf so viele, ja noch höhere Rückstch tnimmt, als auf k'ws*). Es genügt daher nicht, daß man connivire, stillschweigend es geschehen lasse, daß mancher Beschneider die Meziza unterlaßt, sondern es sollen die Rabbinen aussprechen, daß sie unterlassen .werden müsse und ein anderes Mittel an ihre Stelle komme. Wir finden daher den Ausspruch des israelitischen Konsistoriums zu Paris, das vor einiger Zeit die Abschaffung der Meziza verordnete, ebenso gerecht, erblicken sogar hierin eine Pflichterfüllung, wie wir das Auflehnen mehrerer Individuen gegen diese Verordnung nicht nur als grundlos, sondern auch als irrreligiös ansehen müssen, da, wie wir bisher erörtert, das religiöse Gebot selbst auf die Abschaffung dringt. Die Einwendung, daß dieses Sache des Vaters sei und er über sein Kind zu schalten habe, ist ungereimt: einem grausamen Vater gegenüber muß die Behörde das Kind vertreten; und hier, da es eine Religionssache ist, die geistliche Behörde, die im Grunde nichts mit dem Vater zu thun hat, sondern mit dem Beschneider, als geistlichem Functionär, und wie der Talmud zu seiner Zeit gegen den es wollte, der die Meziza nicht verrichtet. Doch wir haben bei diesem Gegenstände noch einen anderen Punkt, den das erste Gutachten berührt, zu besprechen: nämlich ob die Beschneidung nur Aerzten anvertraut werden soll. Der Talmud spricht von Uman, über dessen Bedeutung vgl. Januarheft S. 38, wo auch der Herr Recensent nachwies, daß die Beschneidung auch von Nichtärzten verrichtet wurde. In jedem Falle ist dieses unbestreitbare Thatsache, daß in späterer Zeit die Verrichtung der Beschneidung allgemein wurde, daher schon Alfasi zur gedachten Stelle den Ausdruck -pm nicht mehr genau abwagt, bei Maimonides und seinen anderen Zeitgenossen er sich schon ganz verliert (Naimon. 8obegagoto.2.§.9.ist dem Talmud Schabbatl33 nachgebildet, und dürfte dort auch im Grunde nur anwendbar sein), und in späterer Zeit auch gar nicht mehr auftaucht, sondern es nur Ärm heißt. Es hatte sich also schon die Pietät dieser Verrichtung bemächtigt, und führte man sie bis auf die neueste Zeit mit Liebe und frommem Eifer aus. Das Beispiel, daß Jemand diesen Act nicht als *') Uebrigen« ist hier auch 'vldu, nämlich am Sabbat, vgl. Talm. Sabbat 1.1.

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