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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-07-01 · 7 (Juli 1845) · p. Seite 286

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
Seite 286 (sequence 40)
Language
German
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286 Noch etwas zur Verständigung. die rhetorisch aufgezierte, phrasenhaft geschmückte an dem gefunden, simplen Gefühle des Volkes spurlos abgleitet. Die Erwähnung des Messiasglaubens bleibt nach wie vor inconsequent, ünd bei der durchgehenden Beziehung auf die politische Stellung der Juden doppelt tadelhast; Herr Simion, der da behauptet, es sei doch hier nur von einem Glauben, nicht von einem Thun die Rede, hat übersehen nicht nur, daß der Glaub.e nothwendig auch auf die Praris einwirken muß, sondern daß in den Worten des Aufrufs selbst schon die praktische Folge hervortritt, da es nicht heißt: „wir können nicht glauben an ...sondern: „wir können nicht Uten um ...." Was hier aber besonders uns zu beschäftigen hat, ist das zweite Hinderniß einer willkommenen Aufnahme in das Volk, und das ist das Verhaltniß der Häupter und Anreger der Reform zum Judenthum. Das Geschrei über Persönlichkeiten, Denunciationen u. f. w. laßt mich ungetroffen; mögen jene kurzathmigen Männchen, denen ein scharfer Wind um die Ohren pfiff, hinter Zeitungsartikeln Schutz vor dem Wetter suchen; ich spreche es noch einmal aus, daß nur diejenigen ein Recht haben, auf Reformen „im" Judenthum zu dringen,, die eben „im" Judenthum stehen, nicht aber die, welche seit langen Jahren außerhalb desselben gestanden, und auch gar keine Miene machen, in dasselbe zurückzukehren. Ich werde nie solche Verhältnisse dieser Herren, die in keiner Beziehung zu jüdischen Reformbestrebungen stehen, Ln den Kreis dieser Betrachtungen bringen; was mir aber aus ihren Beziehungen zum Judenthum, die sie ja noch jetzt öffentlich äussprechen, dazu dient, über ihre Bestrebungen klar zu werden, daß werde ich —■ und ich rechne mir dies als Verdienst an — zur Herstellung eines Urtheils stets zu verwenden streben. Gesetzt, der Aufruftwäre am 2. April 1345 erschienen, wir wüßten, daß die ihn erlassende Genossenschaft sich zunächst aus Zuhörern der Stern'schen Vorlesungen, und durch diese sich gebildet habe; wir hatten von den Ansichten dieser Genossen über Judenthum authentische Zeugnisse, wem würde man es verargen, wenn er diese Vorlesungen und diese Ansichten bei Begründung eines richtigen Bildes jener Zeit benutzte? Oder würde man es nicht tadeln, wenn er es nicht thäte? Und der Gegenwart soll dieß Recht nicht zustehen? Dazu kommt die schon gedachte Unbestimmtheit in dem Aufruf, die ja selbst schon fernere Interpretationen nöthig gemacht. Wenn wir daher auch in dem Urtheil des Herrn Herausgebers über die Gesinnung der Erklärung des Herrn Simion (oben S. 229) einstimmen, so können wir uns doch nicht enthalten, in den Erklärungen anderer Mitglieder der Genossenschaft, die mindestens eben so viel Recht zu einer Interpretation des Aufrufs haben, wie Herr Simion, der seinigen diametral entgegengesetzte Ansichten zu finden. In der Schrift des Herrn Dr* Stern, die gegenwärtige Bewegung im Judenthum u. s. w. heißt es: „In meinem eignen Gemüth und nirgends anders kann ich meine Religion suchen und erkennen, also weder im Ver-

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