Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 7 (Juli 1845)
- Date
- 1845-07-01
- Page
- Seite 284 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2744856-2744869-2744877--0712-2745663- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
284 Recenstönen. Mischna richtig erklärt: Hr.H. schwelgt hierüber und wiederholt seinen Nonsens. — Dasselbe Bewandtniß hat es mit Baba Vatra 10,8., Erachin6, lwo ebenfalls nur ein Gelübde geleistet wird. Am drolligsten ist aber der Beweis aus Bechorot 7,7. „Ein Priester hat eine ihm zur Ehe verbotene Frau geheirathet: er darf seinen Priesterdienst nur dann fortsetzen, wenn er ein Gelübde thut, er wolle von dieser Frau kein Vergnügen haben" «wri nwn wö -i» Vwdjd rmasri). Und dieser Fall sollte in die R e ch t s l e h r e gehören, ist das Object des Rechts! (Uebrigens' auch hier nur Gelübde, nicht promissorischer Eid.) Wir können anderen Bemerkungen dieses Verf. nur mit Lächeln begegnen. So, wenn er z. V. in einer Note daselbst ansührt, „die spätere Entwickelung der jüd. Rechtslehre adoptire den Zeugenbeweis"; eine allgemein bekannte Lüge: es heißt nur Chosch. Mischp. 28,2. Glosse, das Gericht kann, wenn Umstande es erheischen ‘tä vx), die Zeugen schwören lassew: und entstand auch dieses nur, weil das Volk aus der Praris bei christlichen Gerichtshöfen den Zeugeneid kannte und das falsche Zeugniß ohne Eid für geringer hielt; vgl. das. 's '*b —„Nehemias lO, 30. werden die aus dem Eril zurückgekehrten Juden auf die Beobachtung der Gesetze beeidigt." Hier würde freilich ein aufrichtiger Forscher gefragt haben, ob die Promission hatte zurückgewiesen werden können und ob hier etwa ein solcher promissorischer Eid wie bei der Annahme einer Constitution rc. stattsand. Da übrigens der Verf. so wenig auf seinen Gegenstand eingehet, daß er den Begriff eines promissorischen Rechtseides gar nicht erfaßt, so.brauchen wir auf seine ferneren Bemerkungen nichts zu erwidern: gehen auch auf die das. S. 204 uns gemachten Vorwürfe, dass wir nicht alle Arten der snwvis1! wüiü, die nsMh rtfiais, Wütt) iiAa angeführt, nicht ein. Die Eidesleistung konnte, wie es der wissenschaftliche Begriff erheischt, es nur mit dem Formellen des Eides, der Art, wie er zu leisten sei, zu thun haben; das Materielle des Eides, die Arten und verschiedenen Abheilungen gehören, nach der Trennung jedes Zweiges der Wissenschaft in Form und Materie, in ein anderes Gebiet: in den gerichtlichen Beweis. (Fortsetzung folgt.) Noch etwas M Verständigung*. Es liegt der jüdischen Welt ohne Zweifel zu wenig daran, wie ich über Reformen im Judenthum denke, und auch das Urtheil der Welt, hat auf * Wir erfüllen hiermit die jeder Nedaction obliegende Psiicht, dem Angegriffenen einen Platz zu seiner Vertheidigung einzuraumen. Bei weiteren Diskussionen über diesen Gegenstand wünschen wir neue Resultate oder wissenschaftliche Besprechung. ~ F.