Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 7 (Juli 1845)
- Date
- 1845-07-01
- Page
- Seite 279 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2744856-2744869-2744877--0707-2745658- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Recenffone». 279 Maharscha das.). Wer es gehört dieser Satz deS i»i»8 und manches andere ihm Verwandte der Schule an: wäre zu jener Zeit noch die peinliche Jurisdiktion geübt worden, man wäre hierin nicht so weit gegangen, und trifft aus dieser Rücksicht de« Talmud bei manchen Extravaganzen noch immer weniger der Vorwurf, der mit seinem vollen Gewichte auf anderen Schulen lastet. Daß übrigens obiger Satz nur in der Spekulation sein Recht behauptet, beweist der Umstand, daß nLiawn bs “Qis zu den nin» ‘>Viös (und den nsiaian tman) gehört, und nach Einiger Meinung auch der J® *ot$ «anVi WSI« Ist noch Jemanden ernstlich beigegangen, daß, wer einen falschen promissorischen Eid geleistet irnnasV iw ist, wenn er etwa zum ton hinläust und sich läßt i->p"r»a iw ipis sein? Daß er wiederkommen kann und Zeugniß ablegen, wie es nach dem ii»»n bs ininsa 'wn (Schebuot das.) zu folgern wäre? Und selbst, der hier so scharf die Consequenz des ton '•di ipis verfolgt, stellt wohl keinesfalls in Abrede, daß moralisch eine Sünde begangen worden sei. Vgl.Aehnliches beiRambam Erklärung zu Mischna Nasir 4, 6. Der eigentliche Meineid findet sich aber, wie erwähnt, keinesfalls; das freche Anrufen Gottes zum Zeugen der Wahrheit in dem Augenblicke, wo die Unwahrheit gesprochen wird, kann nie bei Uebertretung eines promissorischen Eides, wie sie auch immer gestaltet sei, statt haben. — Doch wir kehren zu Hrn. H. zurück, der, da er über die Höhe eines Pschetels nicht hinaus kann, auch hier mit seiner gewöhnlichen Oberflächlichkeit zu Werke gehet. Er sagt (Orient S. 197): „In Schebuot 27 K will Rabba meinen: nbadn “ös 53 sas» rrto> Imtxoa p« n^o nban n^s kw» mp. map ttw» a*. Das würde ebenfalls mit dem Principe (das wir und K. aufgestellt) übereinstimme». Da lautet -aber der Schluß -der Diskussion: '121 ftVo 'ws aast wrast." Aber auch Raba dürste schon mit dem Princip nicht übereinstimmen. Es heißt daselbst: nwna nina mm« nisia '•'i msnan.W'a *6iü twat nw’K ttap mta» ia N5Xw '~b\ so ist doch hier schon in jedem Falle ein gebrochener promissorischer Eid? Und nützt, weil noch ein W da ist und ton •np^a nw ipw, so meint doch auch na^ax, daß in dem nip^a und stop noch der ains liege (vgl. tw»ai iwa das.). Doch lassen wir Hrn. H. derartige kleine Fehler wie eine ungründliche Auffassung hingeheN; schweigen wir auch davon, daß er gar nichts davon erwähnt, daß aus demselben fol. der Unterschied des unwahren assertorischen und promissorischen Eides angeführt wird, wie ihn Kirchheim gegeben. Es heißt das. (28b): nns*' *nn 'iai »im nsiais ipfest »im nsiaa ipai nsiafl» (vgl. Rasch: das.). Doch was Hrn. H. in seinem eigentlichen Lichte zeigt, find die Bemerkungen, mit denen er eine Columne stillt, um zu beweisen, daß der unwahre promissorische Eid nach der rabb. Lehre strafbar, ja sogar nicht weniger strafbar sei als der unwahre assertorische, und es auch hier, heißt npih wiaa und toin. Wie geistreich! Jeder Anfänger