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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-07-01 · 7 (Juli 1845) · p. Seite 269

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
Seite 269 (sequence 23)
Language
German
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Ueber manche durch den Fortschritt der Medici« im Zudenthum rc. 269 daselbst geführt haben können und einigeRüdera davon Wohl mlt insspätere bürgerliche Leben hinüberbringen Dürften; heut zu Tage endlich, wv häufig neugeborene Kinder mit einer Art EranMm an der Vorhaut Vorkommen, da ist wohl eine gegenseitige AnsteckungMicht zu befürchten, Md es ist Pflicht der heutigen Rabbinen, die Meziza durch die Autorität der Religion zu verbieten, so wie die damaligen Rabbinen fich verpflichtet fühlten sie zu gebieten. Was nun mich betrifft, so habe ich seit 32 Jahren in hiesiger Gemeinde diese Operation verrichtet, und zwar unter vier Rabbinen , die größtentheils streng an dem alten Herkommen hielten, von denen der Eine selbst Beschneider war und mit dem ich mehrere Beschneidungen gemeinschaftlich verrichtet habe, ohne jemals ■pai» zu sein, obgleich ich mich gottlob gesund fühle. Und zum Ruhme und zur Ehre aller dieser vier Rabbinen muß ich bekennen, daß auch nicht Einer von ihnen mich dieser Unterlassung wegen nicht nur nicht abzusetzen drohte, sondern auch nicht einmal darüber zur Rede setzten; ich bediene mich statt des yä'ra sein, eines Mundes voll blanken Weins, womit ich die Schnittstelle durch den Mund abspüle, indem ich jenen darauf spritze: die Säure des Weines und die Kälte wirken hier als ein blutstillendes Mittel, welches ich beizubehalten wünsche; denn wenn es auch bei krankhaftem Munde des Beschneiders nicht ganz mit meinen oben angegebenen Gründen übereinstimmt, so ist doch für den Augenblick, wo der Wein im Munde des Beschneiders sich befindet, nicht leicht eineAnsteckung dadurch zu befürchten. Dresden, im Februar 1845. _ ... * ' Elias Collin, praktischer Wundarzt. ' (Fortsetzung folgt.) Tagesbegebrnheiten. Ein Correspondent der Deutschen Mg. Zeitung will, daß, wenn die Befehle eines Autokraten das Innere seines Herzens abstrahlen, der hohe Sinn des russischen Kaisers in dem Mas hervortrete, der den Juden Rußlands vom Jahre 1850 an ihre bisherige Kleidertracht verbietet und sie bis dahin nur gegen eine gewisse Steuer gestattet. Es kann einem mächtigen Potentaten ein derartiger Tadel oder ein hierüber angeregter Zweitel ziemlich gleichgültig sein; doch scheint der gutmüthige Correspondent die Farben etwas zu stark aufgetragen zu haben und bleibt es immer ein vergeblicher Versuch, die Grundzüge der Menschen- und Völkerrechte verlöschen zu wollen. Die

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