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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-07-01 · 7 (Juli 1845) · p. Seite 261

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
Seite 261 (sequence 15)
Language
German
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Noten zum Terte. steckt liegt, eineungeistige, rohe Gewalt. Fluch und Schande über jenes oompelle intrsrv, wenn dieß mit der Peitsche geschieht! Wir find die ersten, die, indem wir der Synagoge ihr Recht auszuschließen als das einfache Recht des SIMM esse oonservandi völlig zugestehen, ihr das einer Synagogenzucht in keinerlei Weise einzuräumen uns entschließen würden; wir halten dafür, daß dieß Zugestandniß eben so ihren Untergang herbeiführen müßte, als jenes Entziehen eines natürlichen Rechtes. Dahin dachten wir dieGrundsätze M. Mendels sohn's, nach dem Vortrage unseres Textes, berichtigen zn müssen. Wir kommen Nun an die 10. Nummer. — Diese ist ganz geeignet, eine besondere Debatte einzuleiten, zu welcher uns eben jetzt die Neigung und der Raum gebricht, nämlich über das Verhältnjß des Staates zur Synagoge in einer vollendeten Theokratie, einem Staatenverbande, der bisher nur im Entwürfe eristirt. Vielleicht werden wir noch «in diesem Jahre eine ausführliche Darstellung dieses Staates in feiner Parallele zur Staatslehre der großen Philosophen Griechenlands, Platon's und Aristoteles' zu liefern im Stande sein. Hier indeß möge es genügen, wenn wir darauf aufmerksam machen, daß, unser's Wissens, die erste Todesstrafe, die auf eine Uebertretung des Sabbatgebotes verhängt wurde, in der Wüste vorfiel, also zu einer Zeit, wo es noch keinen Staat im Judenthume gab. Daß dahin die Aussage, daß solche Strafen im ältesten Judenthume vom Staate und nicht von der Religion ausgingen, zu berichtigen sein möchte. Es ist deßhalb wichtig, weil unmittelbar daraus die Folgerung gezogen, wird: daß also mit der Auflösung der ehemaligen bürgerlichen Bande solche Strafen aufgehört habeu (so. de jure) zu sein! Denn, wo noch statt einer israelitischen Theokratie, dem höchsten Principe menschlicher Einigung, der Affe derselben, die Hierarchie rmd Autonomie der Rabbinen, in voller ungestörter Herrschaft blüht, sind diese Strafen noch thatsachlich und de kaeto im Schwange; so im ganzen Orient, wo der Rabbine in ähnlichen Fällen dieBastonade geben lassen darf, wo man hier zu Lande noch unlängst in den Bann legte, und von seinem Rechte nicht selten eben so gut Gebrauch macht als der Franciscaner ehemals von dem, die Dissenters zu verbrennen. Auch zu dem 11. Punkte haben wir einige Anmerkungen zu machen.' Wir geben dem Herrn vr. Salomon gern zu, daß das Judenthum der Uebernahme von bürgerlichen Pflichten durchaus nicht im Wege stehe, müssen jedoch den als coda angehängten Zusatz „und dem Staate dienen Gottesdienst sei" durchaus ablehnen. Dieser Appendix ist ein schadhafter Pleonasmus, ein schlechter Super-

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