Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-07-01 · 7 (Juli 1845) · p. Seite 260

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
Seite 260 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2744856-2744869-2744877--0688-2745639
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

260 Note» zum Terte. men pflegt. Dieß ist , bis der Bruch offenbar wird, die Sache zwischen Gott und den Menschen. Nun aber wird der Abfall laut, und mit einem Proteste gegen das innige Lebensprincip der Gemeinde begleitet; das, worin jene Sammlung von Individuen als Einheit, alß Gemeinde lebt und wodurch sie, obwohl ein Körper von gesonderten Individuen, dennoch nur einen Leib in diesem lebendigen Gedanken darstellte, wird angegriffen, soll zerstört werden: wie kann denn nun diese Gemeinschaft das einfache Recht der Selbsterhaltung aufrecht erhalten, wenn sie nicht jenes Individuum , das sich offenbar mit ihrem Wesen in Widerspruch gesetzt hat, geistig aus dem geistigen Verbände ausgetreten ist, auch durch ihren ausdrücklichen Ausspruch von sich ausstößt, wenn es nicht von selbst geht? Dieß Recht ist so einfach, so dringend, daß ohne dasselbe keine Gemeinschaft zu bestehen vermag, und daß es einer jedweden, selbst jedem Clubb, ohne Anfechtung eingeräumt wird. Nur muß, damit es gerecht bleibe, die Macht dieser Welt aus dem Spiele bleiben. Man setze, die Synagoge habe zum Principe die Idee eines geoffenbarten persönlichen Gottes. Hierauf, das setze man ferner, feiert alle ihre Anstalten, alle ihre Aeußerungen berechnet. Träfe es sich nun, daß ein Mann anders über dieß Princip der Synagoge nicht Mein dächte,-sondern daß er dieß sein Andersdenken durch Worte und Thaten bezeugte, die Schöpfung der Welt läugnete, und sagte: die Welt ist nicht von Gott gemacht, sondern nur geordnet aus einer ewigen Materie; und wenn er konsequent und als rechtschaffener, gewissenhafter Mann, nicht scheinen wollend, was er nicht im Innern ist, am siebenten Tage statt zu ruhen, rechtschaffen arbeitete, schacherte und Holz spaltete: würde er sich da über Unrecht zu beklagen haben, wenn ihn eine Gemeinde Israels nicht in ihrem Tempel duldete, nicht mit ihm beten wollte, der doch sein Gebet an einen Gott richtet, der nicht der Gott, der Heilige Israels ist? Gewiß nicht! Er müßte vielmehr jenen Act der Ausschließung gar nicht abwarten und, der Wahrheit ihr Recht gebend, ausscheiden, bevor er ausgestoßen würde. Das ist das Recht der Synagoge, wie jeder andern Gemeinschaft in einer Idee, zu einem bestimmten Zwecke; Und das hat auch die Kirche. M. Mendelssohn hat es,-nach den Worten des Tertes, der Kirche deßhalb abgesprochen, weil sie, zugleich über die Macht des Staates gebietend, Mißbrauch mit ihrem Rechte trieb; nicht allein aus der Kirche, sondern zugleich aus dem Staate ausschloß und noch Aergeres trieb. Mit noch größcrm Rechte, wie der Kirche das des Ausschließens äbgesprochen wird, wird die Synagog enz uch t verworfen. Denn in dem Worte Zucht liegt dasselbe offenbar, was in dem unschuldigen Ausschließen durch die Kirche ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.