Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 7 (Juli 1845)
- Date
- 1845-07-01
- Page
- Seite 258 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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258 Note« zum Texte. an unser« heiligen Glauben, der nur in der Ueberzeugung Wurzel« soll uNd darf.- Mei« dieses Palladium ist auch das unsere, und unter dem Schatten seiner Obhut wollen wir alle jene destructiven Folgerungen übwehrrn, welche ein sich selbst mißverstehender Rationalismus gegen jeden Lehrsatz der Offenbarung überhaupt, gegen jedes Dogma im Judenthume, aus jenem sonst wohlbegründeten Proteste gegen alle Zwangsdogmatik ziehen möchte. Das Juden t hum kennt und erkennt allerdings eine Reihe von Dogmen, d. h. vonLehrsätzen, die nicht aus unserer Vernunft hervorgegangen fein können; mit ihnen steht und fällt es; aber es überläßt die Entscheidung ihrer Wahrhaftigkeit, den Vernunftdogmen gegenüber, der reiflich erwägenden und sodann aburtheilenden Vernunft selber, der unerschrokkenen, parteilosen Kritik. Hier stellt sich Vernunft gegen Vernunft, Rationalismus (menschlicher) gegen Offenbarung (irgendwie, irgend wo anders her Empfangenes) und die Vernunft wählt zwischen beiden und entscheidet sich; von einem anderen Zwange, von einem Zwange der Gewalt, ist hier keine Rede! Es ist hier der Ort nicht, dieß Thema, das die Aufgabe meines Lebens erfüllt hat, abermals durchzuführen. Für den, der Entsagung genug zum Lernen hat, und es nicht unter seiner Würde hält, weNn auch als Mann vom Fach von einem Laien, einem tnedicinae doctor, ein Wort der Belehrung zu empfangen— nicht bei-ihm in die Schule zu gehen, wovor man sich mächtig zu scheuen scheint—•, ist diese Controverse zu Genüge verhandelt. Ich will mich deßhalb zu den Noch übrigen numerirten Punkten im Texte mit meinen Annotationen wenden, und die lange Rede zum Schluffe zu bringen suchen. Zu 8 und 9 bemerken wir, daß es anfangs heißt: „Demnach der Kirche kein Recht zustehe, DiffeNtirende auszuschließen" und darauf etwas weiter: „und Synagogenzucht irgend einer Art die unverzeihlichste Anmaßung und als fanatisch zu betrachten sei." Hier findet sich nun gar Mancherlei durch einander gemengt, Kirche und Synagoge mit einander auf gleichen Fuß gestellt, worüber wir einige Glossen zu machen haben. Wie bekannt, war die Kirche, die Staats¬ und herrschende Kirche gemeint, wenn vom Ausschließen Dissetttirender, als einem unbefugten, die Rede war. Da haben wir gleich in Anschlag zu bringen, daß in diesem Falle und bet dem mißlichen Amalgam von Kirche und Staat unter dem Titel Staatskirche der Ausschluß eines Dissenters etwas mehr bedeutet als ein bloßes Ausschließen aus der kirchlichen Gemeinschaft. Ist es denn schon so lange her,