Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 7 (Juli 1845)
- Date
- 1845-07-01
- Page
- Seite 252 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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2Z2 Note» zum Texte. Wir setzen voraus, daß es dem sel. Mendelsohn -innigster Ernst mit dieser Lehre gewesen, nämlich mit dem positiven Theile derselben, daß die jüdische Religion eine Offenb arung von Gesetzen sei, und nicht nur ein Schild, zum Schutze gegen gewisse Autoritäten der Zionswächterei. Das aber müssen mir durchaus jn Abrede stellen, daß seine Jünger dieses Dogma zugleich mit dem ersten Theile desselben, dem negativen, aufgefaßt d.h. angenommen haben. Denn das „Verarbeiten" desselben, dem sich jene Jünger bis auf den heutigen Tag im säuern Schweiße ihres Angesichts hingegeben haben, besteht doch alleinig darin, auch diesen zweiten Theil dem ersten nachzuwerfen, und, nachdem erst der Gesetzgeber entfernt war, seine Gesetzgebung, so weit sich das bei einem hartnäckigen Geschlechte bewirken lassen wollte, gleicher Weise zu verwerfen, eine Arbeit, die im bekannten Reformverein ihren höchsten Punkt erreicht hat. Was konnte aber auch konsequenter sein, als ein unbedingtes Gesetz zu verwerfen, nachdem die Autorität seines Verfassers annullirt war? Die Jünger „verarbeiteten" ich möchte sagen zerarbeiteten den zweiten Theil der Mendelssohnschen Dogmatik mit voller Befugniß und warfen das Judenbärtchen, das den Kopf, an dem es saß, verloren hatte,- mit eben solcher und noch größerer, Kühnheit dem Gesetzgeber nach, welchen der Meister zuvor entfernt hatte. Statt des Bärtchens vorn wuchs hinten ein Zopf , und nun war alles in beßter Ordnung, bis auf die Verbreitung, für welche denn auch, nach den Worten des Textes, hinlänglich gesorgt wurde. . Allein es sind in unfern Noten einige Behauptungen aufgestellt, die wir noch näher zu motiviren haben, um unseren verehrlichen Gegnern nicht alsobald Waffen gegen uns in die Hände zu geben, mit denen sie Uns sehr schaden könnten. Zwar haben wir bis heute nicht das Glück gehabt die Kraft und Geschicklichkeit jener Gegner zu erproben, allein wir halten uns an das bewährte noli oontenmore kosten» und wollen uns lieber gleich selbst zu Rede stellen. ' M. Mendelssohn und seine Schule leugnet die Alttestamentliche Offenbarung als Religion : wie darf daraus gefolgert werden, daß damit die Autorität der Gesetzgebung zugleich geleugnet, und daß darin der zureichende Grund der später» Verwerfung auch des geoffenbarten Gesetzes enthalten sei und daß die Jünger mit vollkommener Berechtigung das geoffenbarte Gesetz Em verleugneten geoffenbarten Gesetzgeber nachgeworfen, als wüsten Plunder nachgeworfen hätten? Laß sehen! Was heißt das: 4) das Judenthum kennt keine geoffenbarte Religion? Fast scheint es überflüssig, diesen Lehrsatz noch erörtern zu wollen; wir wollen ihn auch nur