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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-06-01 · 6 (Juni 1845) · p. Seite 247

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
6 (Juni 1845)
Date
1845-06-01
Page
Seite 247 (sequence 49)
Language
German
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NeeenstEn. 247 Talnmd unter PV12P Leide Arten Eid begreife, brauchen tmr nach dem, was wir über bemerkt, nicht mehr einzugehm; wir wollen aber auch einen ihmm Blick auf das, was den Talmud hierzu bewogen, werfen, und es wird sich uns zeigeg, wve Hr. H. seinen Gegenstand anfzufaffen weiß. R. Jlschmael meint Sck-ebuot LS»?yb -isx2*a xi2? wn x^x wi w ix; er beziehet Lev. 5, 4. ix 22n^ v"N2V2 "IM “ö M ix^ '121 ".L-jr idfe auf die Zickunst (promtfforisch, wie es auch im Grunde die. einfache Eregesesagt: I^vn^ö-ix I2nd sHifil) zeigt eine Activität an). R. Zischmael bleibt also bei dem Worte der Schrift stehen, ruck sagt, daß das dortige Wi r£f& -,2-p -(*$. 6—13) nur auf promissorische Eidegche. Warum? die Schrift sagt es-, und wollen wir weiter forschen, weil der assertorische Eid nicht diese N222 (das Opfer findet nur statt: *sx 221* ^21x2 522p n^I 2r^n vx w *»*x fex rrnox it ttflDttiäJ Schebuot 26. Mainwin. i. i. 3, 6.) hat (vgl. Schebuot 21^ zu Ende, ferner Semag Lawin 40). Wenn sich Hr. H.<S. 189) dararrf beruft, daß R. Zischmael nur den Promissorischen Eid m der Schrift wahrnehuieu will, so ist es nur seine bedaueruswerthe Oberflächlich keit, die ihn annchumr ließ, daß Jemand den unwahren Promissorischen Eid strafwürdiger halten könne als den unwahren assertorischen. —R. Mib.a juettu aber, daß unter v^xn XQ2^ 2LX Äd auch der assertorische begriffen sei Iin2n ^122» (vgl. das. 26.): und da nun beide Arten der Eide in diesem V. unter sczz? ausgcdrückt werden, so ist hierfür die Benennung "»im tirisi®. — Daß aber die jüd. Lchre den eigentlichen Unterschied zwischen dem assertorischen und dem PronrissorisÄM Eid kenne, gehet aus allen Seiten klar hervor: 2^n ist ö2X xVi -»rta* aber nicht 3?2x xVi Knx, mb wie es Maimonid. in der oben angeführten Stelle begründet. Herr H. sagt (S. 200) : „Freilich ist es wahr und verstehet sich von selbst , daß der pro- „missorische Mid erst dann em Meineid tverden könne, wenn das geleistete „Versprechen nicht erfüllt wird, weshalb dann das Object eines solchen „Schwures eine zu geschehende That ist, die Untersuchung (muß sein: Unterlassung) derselben als bloße Passivität nach der Regel NW» 12 *pxiö ixi „1•ppfc "px die Geißelungsstrafe nicht nach sich ziehet, während im asser- „torischen Eide von solcher Beschaffenheit, da die falsche Eidesleistung selber „eine That ist (s. Temura 3. Schebuot 21), wie auch bei promissorischen „Eiden, wenn das Object derselben eine Unterlassung die Nichterfüllung des „Schwures eine active Handlung ist, die Strafe immer angewandt wird, wie „dieses Maimuini Eide 4, 21 ausdrücklich sagt: xl> xini mösitö "2102 2x i»2X „NV12W WM 2pw W12W."»"'X NW." Ein Muster von Schwulst und Oberflächlichkeit! iox x^i teix ist 2ivL nicht wegen der Passivität, sondern wegen der Jnactivität, weil es ist NW» 12 "pxw ix^ (Schebuot 1. l.) Aber eben so ist auch 2r&2x kein NW22: so wie die Stelle ausdrücklich sagt (l I.): *px NW» 12 pxw ixi ppli!W3 12 OTÖ ixi N21N2W NWN xi bs

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