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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-06-01 · 6 (Juni 1845) · p. Seite 242

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
6 (Juni 1845)
Date
1845-06-01
Page
Seite 242 (sequence 44)
Language
German
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242 Recenfionen. Leim Jadm fich ritte ungemein heilige Scheu vor dem Eide zeigt und er mitunter sogar bedeutende Vortheile opfert, ehe er selbst einen Eid, von dessen Wahrhaftigkeit die Gerichte überzeugt sind, leistet den Schluß ziehen , daß in der Angabe des Hrrr/H. eine gehässige Denunciation, die der Richter selbst tief verabscheut, liege. Er wird aber auch noch durch einen andern Umstand sich bewogen fühlen, hinter jener Angabe nur eine absichtliche Täuschung wahrzunehmen. Es ist ihm bekannt, daß es einst jüd. Gerichte gab (und in manchen Ländern noch gibt), vor die die Parteien ihre Rechtssachen brachten und daß vor diesen Gerichten Eidesleistungen stattfanden. Wenn also das rabb. Ittdenthum Auflösung gerichtlicher Eide lehrte, wenn es gestattete, daß der assertorische Eid annulirt werden oder daß man im Voraus alle zu leistenden Eide austösen, ungültig machen könne, so wurden doch die rabbinischen Lehrer fich auf die unsinnigste Weise widersprochen haben!- Sie diseuüren viel, in welchem Falle der Eid zuzuerkennen sei, wie der Richter die Partei zur Eidesleistung veranlasse und hierin das Ende des Processes erblicke: und hinterher lehren sie selbst, wie man den Eid ungültig mache? Wie konnte ihnen auf diese Weise beigehen den Eid als Beweismittel anzuwenden? Wenn die mittelalterlichen, von Christen den Juden auferlegten Eidesformeln verlangten, daß der Jude betheuern soll, er habe sich nicht den Eid durch KoU Nidre w. dgl. auflösen lassen, so geschah es in der guten (!) Meinung, daß der Jude sich gegen den Christen jede Art von Betrug erlaube; aber daß die das Gericht repräsentirenden Lehrer Jemanden an die Hand geben werden, wie er den vor ihnen geleisteten Eid ungültig mache, ist doch ein bischen zu widersinnig, als daß man es selbst einem nur in Religion und Wahrheit sich hüllenden Manne glauben sollte! ' Sagen schon diese vorläufigen Betrachtungen, daß hier ein Spiel mit der Wahrheit, die man marktschreierisch zur Schau tragt, getrieben wurde, so bestätigt das weitere Eingehen auf die von H. vorgebrachten Argumente noch mehr, mit welcher vorsätzlichen Verkennung er Glauben und Glaubensgenossen verdächtigend von welchen unlauteren Motiven er getrieben wurde. Rappoport, Kirchheim, Einhorn sind in die Schranken getreten und haben das Desultorische und Denuncirende des H.'schen Verfahrens nachgewiesen; wir haben nun eigentlich keine Ursache mehr uns darüber auszusprechen. Doch da Herr H. (Orient 1845. No. 11 —15) Kirchheim zu widerlegen und nebenbei den Unterzeichneten in seiner „Eidesleistung" der Unwahrheit und der gänzlichen Verkennung seines Gegenstandes zu zeihen vermeint, so nehmen wir den Fehdehandschuh auf und wollen sehen, ob K. oder Herr H. die Wahrheit zur „Etikette" mache. Kirchheim hat (Orient 1844. No. 46) klar und in überzeugender Weise von der Natur des assertorischen und promissorischen Eides gesprochen und

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