Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 6 (Juni 1845)
- Date
- 1845-06-01
- Page
- Seite 230 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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230 Nachbemerkung des Herausgebers. sich nicht über den Glauben setzen", dieses ist das Moment der Mäßigung in der nicht auf Zerstörung sondern auf Erhaltung hinzielenden Reform: Herr S. meint (oben S. 220) „der Wille kann sich nicht über den Glauben setzen, der Glaube ist das Ursprüngliche im Menschen ff." Hier ist aber offenbar das religiöse Gefühl und, noch weiter verpotencirt, die Vernunsterkenntniß als identisch mit dem Glauben, der Anerkennung eines höheren göttlichen Willens und der Unterwerfung unter denselben, genommen; sind die in mehrerer Hinsicht auseinandergehenden Begriffe: Deismus und Offenbarungsglaube, zusammengeworfen. Es hat schon der Ausdruck: „wir wollen: Glaube; wir wollen: positive Religion; wir wollen: Judenthum" manches Befremdende; sollen diese Potenzen von einem „wir wollen" abhängig gemacht werden, so haben sie auf ihr inneres Wesen verzichtet, haben ausgehört Glaube, Positives und Judenthum zu sein. Aber der Aufruf sollte unbezweifelt nur aussprechen: „wir fühlen das Bedürsniß nach dem Glauben, der positiven Religion ff."; ein Bekenntniß, daß dem Vereine Achtung erwerben muß. Man stößt aber auch in diesem Aufrufe auf Negationen, die dieses Bekenntniß fast nur als Concesston erscheinen lassen. Es heißt: „man soll gemeinsame Schritte thun, um zu retten aus der Zerfallenheit, was in unserer geistige» Gesammtentwickelung, was in unserem deutschen Leben sortbestehen kann, und um offen zu entsagen dem, was in uns erstorben ist." Wenn nun vielleicht die meisten biblischen Gesetze in uns erstorben sind, sollen wir ihnen offen entsagen, dürfen wir ihnen entsagen? Wenn unser deutsches Leben das Kriterium abgeben soll, wie dürste es um am» ,nesa yan u. bergt, m. stehen? Wir wollen die Klage, daß hier eine gewiß am Unrechten Orte angebrachte Deutschthümelei sich geltend zu machen scheint, dahingestellt sein lassen; aber daß obigeStelle ungemein negirt, daß hier der Zeitgeist als die alleinige Macht anerkanntwird, dürften viele Leser wahrgenommen haben, und der Unterzeichnete, von dem der Herr Vers, des „Schreibens" erkennt, daß er nicht zu verstoßen und abzuweisen bereit sei, muß gestehen, daß es ihm ebenfalls so erging. ' Auch andere Stellen, wie „wir können nicht mehr unsere göttliche Freiheit der Zwingherrschast des todten Buchstaben opfern", „wir können nicht mehr Gebote beobachten, die keinen geistigen Haltinuns haben", dürften nicht sonderlich, zur Beschwichtigung des angeregte» Zweifels beitragen; auf solcher Basis könnten die biblischen Gebote ebenfalls verabschiedet werden: und hat also die Bemerkung, daß die heilige Trias „Glaube ff." durch Vorhergehendes und Nachfolgendes paralisirt werde, manche Richtigkeit. Sollte der Austus allgemein wirken, so mußte auch Positives, die Anerkennung des Bindenden der biblischen Gesetze, ausgesprochen werden: und dieses war