Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 6 (Juni 1845)
- Date
- 1845-06-01
- Page
- Seite 213 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Die amtliche Stellung des Rabbinen re. 213 eine frappante Aehnlichkeit hat, stehen. Man hielt die Juden für Betrüger, wenigstens für Menschen, die an unredlichem Gewinne, am Schacher und Wucher ihre Lust hätten, man hielt sie für Feinde der Christen u. s. w. Um nun den dem Ganzen erwachsenden Schaden abzuwenden, was that man? Sorgte man für gehörige Erziehung der jüdischen Jugend, suchte man ihre Vorurtheile gegen die Christen zu besiegen, suchte man ihnen Erwerbszweige und Wirkungskreise zu schaffen, die ihnen eine freiere, geistigere Anschauung des Lebens bildete? Rein, man zwängte sie grade auf den niedrigsten, am leichtesten zur Unehrlichkeit verlockenden Erwerb ein; man sagte es ihnen fortwährend und ließ es sie durch die sie betreffende Gesetzgebung fühlen, daß man sie für schlechte, dem Gesammtwohl gefährliche Menschen halte, und jenen Gesetzen ist es wahrlich nicht zuzuschreiben, wenn die Juden nicht wirklich solche Menschen geworden sind. Die Anwendung ist einfach und mit Bedauern sieht man, daß man den Juden selbst noch die Wahrheit eines für sie selbst höchst wichtigen Satzes beweisen müsse, des Satzes, daß im Menschen nichts so sehr zu demoralisiren vermag als das Bewußtsein, durch unverdientes Mißtrauen an der Ausübung seiner heiligsten Kräfte, an der Aeußerung seines innersten Bewußtseins gehindert zu werden. Man verpflichtet den Rabbinatsaspiranten, sich mit allen Theilender jüdischen Theologie bekannt zu machen, aber wenn er das gethan und das Amt angetreten, ist er weit davon entfernt, von dem, was er gelernt, einen Gebrauch machen zu können. Wir könnten die gemachte Parallele noch weiter ausdehnen. Wie man die ganze Judenheit für die Vergehungen Einzelner büßen läßt, so macht man für die Mißgriffe einzelner Rabbinen nicht nur die gegenwärtige, sondem die ganze zukünftige Rabbinengeneration verantwortlich, und so sieht man einer baldigen Anerkennung eines nw m mis mäti is entgegen; so schnell ist man mit der Verurtheilung einer Gesammtheit fertig, ohne zu bedenken, daß ein Spitzbube mehr Aufsehen und Redens macht als Tausend rechtschaffene Menschen, die aber deßwegen doch da sind. Nun wundern uns die vielfachen Inkonsequenzen und Widersprüche in dem Entwürfe nicht mehr; nun findet man die gesuchte, auf Stelzen gehende, Manches und grade das Wichtigste in einen Schleier hüllende, die verschiedensten Deutungen zulassende (Eigenschaften, die ein Gesetzentwurf gewiß nicht haben sollte) Redeweise des Entwurfs sehr erklärbar. Für sich verlangt man und mit Recht unbedingte Freiheit der bürgerlichen und religiösen Entwickelung; gegen andere aber, freilich nur gegen Rabbinen, möchte man gern einmal selbst das süße Recht der Bedrückung und Vorenthaltung kosten. Schon darum theilen wir nicht die schon (v. J. S. 209) berührte Befürchtung, daß der besprochene Entwurf