Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 6 (Juni 1845)
- Date
- 1845-06-01
- Page
- Seite 212 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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212 Die amtliche Stellung des Rabbineu k. geformt» welche die fähigeren und besseren Köpfe anziehen möchten. Was Hüt der Entwurf dagegen? Er macht die Rabbinen zu willenloses Werkzeugen in der Hand der Vorsteher; er führt die Rabbinen selbst darauf hin j, Heuchler und Mantelträger zu werden; er raubt ihnen jeden direkten Einfluß auf die religiösen Angelegenheiten der Gemeinde und zwingt sie dadurch, zu Hinterschlichen und Umwegen ihre Zuflucht zu nehmen. Wie stand es, um ein Beispiel aus einer verwandten Sphäre beizubringen, früher und wie steht es jetzt mit dem Unterrichtswesen in Preußen? Stand es früher besser, als die Lehrer auf ein kümmerliches Brod angewiesen, von jedem einzelnen Committenten — wenn auch nicht unmittelbar— abhängig waren und keine Sicherheit für eine dauernde Beschäftigung hatten, oder jetzt, wo den Lehrern eine sorgenfreiere, selbstständigere, sichere Existenz gewährt ist? Damals war auch der Schullehrerstand ein solcher, der nur im Falle >er Noch und wenn alles andere fehlgeschlagen, ergriffen wurde. Und. so wird auch kein thatkräftiger, für seine Ueberzeugungen begeisterter Mann nach einem Wirkungskreise.verlangen, der seine edelsten Kräfte zu lähmen droht; da ist doch die völlig rechtlose Stellung der Rabbinen in früherer Zeit noch bei weitem nicht bloß für die Rabbinen, sondern grade für das, was hier vermieden werden soll, vorzuziehen; denn wo eine Verfolgung selbstsüchtiger Zwecke gefürchtet wird, da ist doch die Befürchtung weit' stärker, wenn die Macht dazu in die Hände einiger Männer, als in die des ganzen Volkes gegeben wird. Und wenn eine Gefahr für die Religion befürchtet wird, so ist doch die Befürchtung wieder stärker, wenn die Macht in den Händen von Männern liegt, welchen die Kenntniß der Religion abgeht, als wenn sie solchen gegeben wird, an denen wenigstens eine solche Kenntniß, und dabei eine wissenschaftliche Ausbildung mit Sicherheit vorausgesetzt werden kann. Den schlagendsten Beweis für beide Sätze liefert der Entwurf selbst. Er der ein engherziges Einschnüren in neugeschaffene Dogmen fürchtet und deßwegen Niemandem das Recht zugesteht, Erklärungen über Glaubensmeinungen abzugeben, nimmt den etwa kommenden Religionöbehörden geschwind im.Voraus dieses Amt ab, indem er § 5 dasPrincip des jüdischen Gemeindeverbandes in den Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Gottesdienstes und des Schul- und Religionsunterrichtswesens findet. Ob es noch andere religiöse Interessen habe, für die sich ein Gemeindeverband bilde, ist nun entschieden. — Will man aber noch einen Beweis dafür, daß die Theorie des Entwurfs grade das Hervorbringen müsse, was sie vermeiden will, so haben wir gar nicht weit zu gehen. Wir bleiben bei unseren eigenen Zuständen, bei der früher Und auch noch jetzt gegen die Juden befolgten Theorie, die mit der des Entwurfs