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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-06-01 · 6 (Juni 1845) · p. Seite 211

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
6 (Juni 1845)
Date
1845-06-01
Page
Seite 211 (sequence 13)
Language
German
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Die amtliche Stellung des Rabbinen rc. 211 theile über das neue Rabbinenthum so geschwind fertig sind, die in ihnen entweder verächtliche Heuchler oder beschränkte Köpfe enblicken, die jeden Mißgriff irgend eines Rabbinen so recht hervorzuheben und zu beleuchten wissen, haben sie sich denn auch einmal gefragt, was sie für die Heranbildung eines Rabbinenthums, wie es sein soll, gethan haben? Welche großartigen Anstalten sind schon gemacht worden, der Neuzeit angemessene Rabbinen auszubilden', uud demgemäß, wie gerecht die Klagen über die geringe oft verfehlte Wirksamkeit derselben? Wo sind — um ganz bescheidene Ansprüche zu machen — Institute, um wenigstens das Studium auf Universitäten denselben zu erleichtern? Kann sich doch in Berlin ein Verein, der für Unterstützung jüdischer Studirenden (nicht bloß Theologen) gestiftet ist, kaum erhalten, und so darf es nicht verwundern, daß wohl in einer Stunde Tausende zusammengeworfen worden, um ein Institut zu begründen, das — wenn auch an sich löblich — doch zur Erhebung des Ganzen gar nichts beiträgt, daß für sich national nennende, aber im Grunde auf Prunksucht und Schaustellung beruhende Zwecke hohe Summen verschleudert werden, .das Projekt zu einer Bildungsanstalt für Rabbinen aber dahinwelken mußte. Was wir hier von demjenigen Theil des preußischen Staates, dem der gedachte Entwurf doch am ehesten Noch zu thun schien, ausgeführt, findet mit unwesentlichen Abweichungen von allen deutschen Juden statt, indem auch da, wo eine von der Staatsbehörde geschützte Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten eingetreten, dieselbe noch zu jung ist, als daß die früheren mit den jetzigen preußischen ganz conformen Zustände nicht noch mannigfach in die Gegenwart hineinragen sollten. Zu Befürchtungen aber, wie sie dem Entwurf vorschweben, und die vielleicht auf vereinzelten Aeußerungen oder schiefen Anschauungen beruhen, finden wir durchaus keinen Grund. Zugegeben aber, die Nichttabbinen, besonders die „Vorstände," hätten ein Monopol auf den Sinn für Geistes- und Gewissensfreiheit, wie hat — so lautete die dritte der oben aufgestellten Fragen — der Entwurf das Judenthum vor dieser Gefahr geschützt? Daß er in anderer Hinsicht ganz verfehlt sei, glanben wir im ersten Artikel nachgewiesen zu haben; bettachten wir jetzt diese seine Seite, welche die charakteristische an ihm ist. Es hätte vielleicht, um sich vor heuchlerischen, unthätigen, pfäffisch gesinnten geistlichen Beamten zu bewahren, nahe gelegen, daß der Entwurf darauf hinzuarbeiten habe, ein Geschlecht von moralisch untadelhaften, charakterfesten, thatenlustigen Männern zu erziehen; daß er durch Verpflichtung zu gründlicher, wissenschaftlicher, besonders historischer und philosophischer Bildung gegen Versumpfung der höhertt geistigen Ansprüche gesorgt; daß er die Rabbinate zu Stellungen

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