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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-06-01 · 6 (Juni 1845) · p. Seite 207

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
6 (Juni 1845)
Date
1845-06-01
Page
Seite 207 (sequence 9)
Language
German
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Die amtliche Stellung des Rabbinen rc. 207 Wiederbesetzung erledigter und zur Besetzung neugebildeter Rabbinate keine Veranlassung sahen, und wenn nur sonst zu den äußerlichsten Verrichtungen des Rabbinen ein Subjekt da war, sich zufrieden gestellt wußten. Die mit dem jüdischen Leben ganz zerfallen waren, betrachteten den Rabbinen höchstens als ein ehrwürdiges Erbstück aus alter Zeit, als eine Antiquität, und die da noch festhielten an den Satzungen des Judenthum's, auch sie fanden im Rabbinen höchstens den Vertreter des äußerlichen Ceremoniendienstes; und je lockerer in ihnen ihre Verbindung mit diesem wurde, desto unsicherer gestaltete sich ihr Verhältniß zum Rabbinen. Jedermann war sich bewußt, dem Rabbiner an Bildung überlegen zu sein, und die Achtung vor talmudischem Wissen sank mit jedem Tage. - Jndeß war nicht überall jede Spur des jüdischen Lebens vor der Morgenröthe einer neuern Bildung geflohen; noch saß jenes an vielen Orten zu fest, als daß es so ohne Weiteres hatte aus dem Sattel gehoben werden können. Andernorts war nach einer länger» Erschlaffung ein regeres Gefühl für Juden und Judenthum erwacht, und man.fing an zu glauben, daß Judenthum noch etwas Anderes als ein Convolut von todten Hebungen sei, daß in dessen Innerem ein Lebensfunke glühen könne., an dem auch eine neue Zeit das Licht ihrer Erkenntniß zünden möchte. Jetzt war es darum zu thun, nicht mehr sich, sondem das Judenthum dem Leben zu gewinnen. Und in diesem wurzelt es nicht mehr sowohl in einer Reihe sich ablösender Ceremonialgebrauche, als vielmehr in dem historischen Bewußtsein von der Bestimmung des jüdischen Volkes, in der eigenthümlichen Anschauung der Natur und Geschichte, zum Dasein gebracht durch gottesdienstliche Uebungen, durch Festfeier, durch Lebensheiligung. Auch in das Rabbinenwesen fiel ein Strahl des wärmenden, stärkenden Lichtes; auch für dieses brach eine neue Aera an, aber sich selbst ist es seiner neuen Bestimmung noch nicht klar bewußt. Sehen wir zuerst von den aller inner» und äußern Wahrheit baaren Anschauungen des Entwurfs ab und fragen das Leben, wie es sich gestaltet. Da gewahren wir denn, wie sich leise und unvermerkt die Stellung und Function des Rabbinen in Bezug auf die frühere Zeit zu verändern anfängt. In früherer Zeit war, wie schon bemerkt, der Rabbine nur Gesetz lehr er, Verkündiger dessen, was das Gesetz sagte; nicht als ob es ihm allein zugestanden, das Gesetz zu kennen und zu lehren, sondern weil man bei ihm die gründlichere Kenntniß des Gesetzes voraussetzen zu können glaubte. Was er also erlaubte, erlaubte nicht er, sondern das Gesetz; was er verbot, verbot nicht er, sondern das Gesetz. Und selbst da, wo neue in dem alten Gesetz nicht vorhergesehene Falle eintraten, also eine selbstgefMte Entscheidung nothwendig war,

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