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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-06-01 · 6 (Juni 1845) · p. Seite 204

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
6 (Juni 1845)
Date
1845-06-01
Page
Seite 204 (sequence 6)
Language
German
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204 Die amtliche Stellung des Rabbinen rc. der Rabbinen sich auszusprechen haben. Was also von den gegenwärtigen und von den kommenden Rabbinen zu erwarten, das ist, was wir hier zu betrachten haben. Der Entwurf erblickt in ihnen ein Geschlecht von — Pfaffen, von solchen religiösen Beamten, welche die Religion als Mittel zur Erreichung selbstsüchtiger Zwecke benutzen, welche das Gewissen ihrer Klienten durch Lehren fesseln, an die sie selbst nicht glauben u. s. w. Es fragt sich, ob die Rabbinen der Vergangenheit, ob die der Gegenwart ein solches Urtheil verdienen, und ob sich mit Bestimmtheit vorhersehen lasse, daß auch die künftigen Rabbinen dieses Urtheil verdienen werden. Man wird es-vielleicht nicht unangemessen finden, wenn wir diesen Punkt als den Mittelpunkt der gegenwärtigen Betrachtung ansehen und ihm etwas mehr Aufmerksamkeit schenken. Zu nichts scheint der menschlicheGeist geneigter als zu Vergleichungen; wem Lust oder Gelegenheit oder Kraft fehlt, sich über einen Gegenstand durch selbstständige Untersuchung ein Urtheil zu bilden, und der doch ein Urtheil haben will, dem taucht bald ein Bild auf, das in allgemeinen Umrissen dem unbekannten Gegenstände ähnlich ist, und ehe man sich dessen versehen, ist der Tausch gemacht, der neue Gegenstand einrangirt und steht nun in Reih und Glied in der gehorsamen Kette schulgerechter Begriffe. So ist es vorzüglich die Stellung des Rabbinen, die zu den falschesten Vergleichungen und Analogieen geführt hat. Was leichter, als ihn mit den christlichen Geistlichen zu parallelisiren? Jedenfalls hat man sich langweilige, trockene, archäologische Studien erspart; man hat sich vorzüglich erspart, in die Zeiten einzugehen, wo die Juden noch eine Nation waren, da noch ein jüdisches Reich eristirte; denn da konnte man doch in einige Verlegenheit kommen, wer denn die jüdischen „Geistlichen" gewesen, ob die Cohanim, oder Leviten, oder Propheten oderSoferim; man erspart sich ebenfalls in die talmudische oder geonäische Periode einzugehen, wo von Rabbinen im heutigen Sinne des Wortes noch nicht die Rede war, wo es zwar Männer gab, die von der Landesobrigkeit mit polizeilicher Gewalt über ihre Glaubensgenossen bekleidet, aber in Beziehung auf religiöse Interessen ganz denselben Gesetzen unterworfen waren, wie ihre Untergebenen. Weil aber, wie auch schon mehre Male in dieser Zeitschrift nachgewiesen worden, der Rabbiner nur Lehrer war und ist, so war derjenige am meisten geachtet und angesehen, der am meisten gelernt, also am meisten lehren konnte. Einen besonder» S t a n d hat das Rabbinenthum nie gebildet, und den besten Beweis dafür liefert die Erscheinung, daß in den Codicibus fast gar keine Bestimmungen über das Rabbinenwesen, wohl aber über Lehrer und Schüler sich finden. Weil aber die Christenheit Männer gehabt hat , welche den religiösen Inter-

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