Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 5 (Mai 1845)
- Date
- 1845-05-01
- Page
- Seite 199 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Bericht über Synagoge und Schule. 199 nothwendigen Instituten rc. Bei Nichtbeachtung derselben muß ihm Rechenschaft abgelegt werden und im Falle die Vorsteher sich nicht mit dem Cornitv vereinigen können, haben sie gemeinsam zu berathen und am Schluffe nach Stimmenmehrheit zu beschließen. Ein solches Comite, zusammengesetzt aus Männern aller Stände, gewählt aus dem Kerne der Gemeinde, muß die Mängel suhlen, muß mit Kraft und Energie für deren Abhülfe thätig sein. — Die Geschäfte des geistlichen Beamten sind auf die oben erwähnte Weise so vermehrt, daß es ohnedies nothwendig wird noch einen Mann zu berufen, dessen einziger Beruf sein soll, in der Synagoge wie in den Häusern^ die Religion zu lehren, damit das Heranwachsende Geschlecht wisse was es übe und zu üben habe, daß es endlich den Inhalt unserer Religion, unserer Lehre kennen lerne. Diesem Manne müssen die Mittel an die Hand gegeben werden eine Bürgerschule zu errichten, wo den Kindern des Mittelstandes entweder nur der Unterricht in Religionsgegenständen oder verbunden mit dem in anderen Wissenschaften ertheilt werden muß. Ein solcher Mann muß es auch nicht^unter seiner Würde halten, gegen angemessene Vergütung den Privatunterricht im Hause zu ertheilen. Die beiden geistlichen Beamten müssen Hand in Hand gehen und nicht sich, nicht eigenes Interesse und eigene Ehre, sondern das Wohl der Gemeinde und die Beförderung der guten Sache vor Augen habend, dem Comite und dem Vorstande Vorschläge machen zur Verbefferuug und Hebung des Gottesdienstes, zur Errichtung und Verschönerung derjenigen jüdischen Institute, die jetzt fehlen oder in der eltzndeften Verkümmerung darnieder liegen. Man wird uns vielleicht einwenden, daß durch solche Einrichtungen die Ausgaben der Gemeinde bedeutend vergrößert würden. Eines Theils darf das bei einer so großen Gemeinschaft und wo so Nothwendiges zu Tage gefördert werden soll, kein Hinderniß sein. Andererseits aber würde bei einer klugen und energischen Verwaltung in Zukunft diese Extraausgaben auch Wegfällen. Mit der Stelle eines Religionslehrers könnte zum Beispiele später die des 'p'i, der doch jetzt schon von der Gemeinde besoldet wird, verbunden werden. Außerdem besitzen wir kostbare Stiftungen, deren Zweck es ursprünglich war und noch heute sein sollte, gelehrten Männern eine sorgenfreie Existenz zu sichern, damit sie Muße hätten die jüdischen Schriften und Gesetze zu studiren und für die Verbreitung derselben durch öffentlichen Vortrag zu sorgen. Auf diese Weise ist uns Gelegenheit gegeben, Männer in unsere Mitte zu rufen, deren Wirken ewig segensreich für uns sein könnte. Bis jetzt hat man es freilich für besser gehalten, aus diesen Stellen Sinecuren für zurückgekommene Kaufleute zu machen. Kommen Männer zu diesen Stellen, wie sie unsere Gemeinde braucht, wirklich gelehrte, fromme, für ihren heiligen Beruf begeisterte Männer, so können wir durch sie zu unseren Zwecken gelangen, ohne der Gemeinde größere Kosten aufzulegen.