Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 5 (Mai 1845)
- Date
- 1845-05-01
- Page
- Seite 198 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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198 Bericht über Synagoge und Schute. erst eine Gemeindeverfassung ins Leben gerufen werden. Die Grundzüge derselben, im Gegensätze zu den heutigen Einrichtungen, müssen dahin zielen, die Mitglieder durch den Vorstand, oder durch ein besonderes Comite, dem Vorstande gegenüber, vertreten zu lassen; auch die Vorsteher müssen das Organ der Gemeinde und daher von ihr gewählt sein. Es muß dahin gestrebt werden die Intelligenz und solche Männer an die Verwaltung zu bringen, die mit den jüdischen Institutionen überhaupt vertraut sind, die in ihrem eigenen Leben mit ihnen in Berührung kommen. Die Arbeit muß so vereinfacht und getheilt werden, daß die Wahl nicht auf eine Classe von Gemeindemitgliedern beschränkt ist. Zu dem Ende deuten wir folgenden Plan an. Es stehen im Dienste der Gemeinde und sind schon jetzt bei der Verwaltung theilweise thätig: 1) Der geistliche Beamte (als Präses der Eultusverwaltung), 2) ein Secretair und 3) ein Cassirer. Zu diesen drei sollen noch zwei Ehrenvorsteher und zwar auf Lebenszeit gewählt werden, und diese fünf besorgen die laufenden Geschäfte und zwar so, daß die drei Beamten alle Arbeiten dermaßen vorher reguliren, daß die beiden Vorsteher nur zu inspiciren und die entscheidende Stimme abzugeben haben. Zwei tüchtige, allen Anforderungen entsprechende Männer sind leichter zu finden als neun, und dadurch, daß sie nicht alle neun Jahr, wenn sie sich eben in die Geschäfte hineingearbeitet, davon gehen, werden sie mit der Zeit eine Routine erlangen und Erfahrungen sammeln, die ihnen die Arbeit erleichtern und der Gemeinde zu Nutze kommen. Da es zu erwarten steht, daß die drei erwähnten Beamten intelligente Männer sind (und man wird bei je größerer Wichtigkeit ihrer Stellen auch in Zukunft desto vorsichtiger bei der Wahl verfahren), so ist schon durch sie eo ipso die Intelligenz an die Spitze der Verwaltung gebracht. Um aber die Mitglieder vor etwaigen Uebergriffen und Fehlgriffen dieses Collegiums zu schützen, wird die Gemeinde nach ihren Steuerquoten etwa in zehn Theile getheilt. Jede dieser Sectionen wählt zwei Männer aus ihrer Mitte und diese 20 bilden ein Comite, das die Gemeinde dem Vorstande gegenüber vertritt. Alle 2 oder 3 Jahr tritt einer aus jeder Sektion ab, für den ein neuer gewählt wird. Die Neugewählten werden neue Energie und Kraft mitbringen, die an den gesammelten Erfahrungen der Aelteren eine gute Stütze findet. Dieses Comite versammelt sich gewöhnlich alle Monat ein Mal, hat die General-Jnspection über die Verwaltung, gibt in Fällen, wo Mitglieder mit dem Vorstande in Streit sind, die entscheidende Stimme ab; ohne dasselbe kann keine Fundamental-Einrichtung der Gemeinde beschlossen-, keine Veränderung im Cultus getroffen, keiner der höheren Beamten der Gemeinde eingesetzt werden. Es macht dem Vorstande Propositionen zur Verbesserung der Gemeindeangelegenheiten, zur Errichtung von