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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-05-01 · 5 (Mai 1845) · p. Seite 190

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
5 (Mai 1845)
Date
1845-05-01
Page
Seite 190 (sequence 32)
Language
German
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ISO Anforderungen des Glaubens re. fetung des als Tradition Gegebenen so viel heißt als die Längnung der Tradition, da wir in jedem concreten Falle statt auf die Tradition auf unsere Forschung gewiesen sein werden. Traditionelles Princip ohne bestimmte Tradition heißt nichts Anderes als die Schrift ist tradirt, d. h. uns überliefert, in unseres Geistes Gewalt, und daher dem steten Wandel und Wechsel unterworfen — allerdings ein weites Feld für beliebige philosophisch -philologische Schriftdeutung. Hätte der Verfasser stch doch unzweideutig erklärt und nicht eine Scheintradition der wahren substituirt! So verfährt allerdings ein Mann, dessen zartfühlendem Gewissen die rabbinische Lehre unsittlich erscheint, und der sich verpflichtet fühlt, gegen das rabbinische Judenthum die Rolle des in der Damastener Angelegenheit berüchtigten Gelehrten von der Saale zu übernehmen. (Schluß folgt.) Die amtliche Stellung des Aabdinen in -er Gegenwart, mit besonderer Beziehung auf den von dem Berliner Vorstande dem Ministerium vorgelegten Verfassungsentwurf. Zweiter Artikel. (Vergl. Septemberhest vor. Jahrg.) Wir haben in dem ersten Artikel versucht, eine Kritik des von den Aeltcsten der Berliner Judengemeinde dem Ministerium d. g. A. vorgelegte» Entwurfes über das Synagogen- und Religions- und Unterrichtswesen der Juden in Preußen zu geben. Wir bemerkten schon damals, daß wir an eine solche Kritik, vorzüglich in Beziehung auf das Rabbittenwesen gehen wollten, weil in diesem, wie es schien, der Knotenpunkt aller jetzige» Verwickelungen der Gemeindeverhältnisse liege: Wenn wir uns am Schluffe jenes Artikels zu dem Resultate berechtigt glaubten, daß der besagte Entwurf in Betreff des Cultuswesens durchaus verfehlt sei, so erkannten wir auch als unsere Pflicht, auf diejenigen Anschauungen einzugehen, welche dem Entwürfe zu Grunde liegen mochten, und die Richtigkeit oder Unrichtigkeit derselben zu untersuchen, um durch eine klarere Anschauung der Dinge ein genügenderes Resultat vorbereiten zu können.

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