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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-05-01 · 5 (Mai 1845) · p. Seite 178

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
5 (Mai 1845)
Date
1845-05-01
Page
Seite 178 (sequence 20)
Language
German
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178 Schreiben an den Hrn. Kirchenrath vr. Maier in Stuttgart. niger Zeit aus dem Standpunkte und der Redeweise des Christenthumö zu beurtheilen sich gewöhnt, ihm eine Hierar chie, die es nicht kennt, einen Heiligenschein, von dem es nichts weiß, aufbürdet. Wo die Religion eine mit unser»» Denken in Widerspruch stehende Unterwerfung verlangt und dieser Glaube das hervorragende Moment ist, auf das Einzelne der Handlungen aber weniger eingehet, sondern allge- »nein das Tugendhafte anempfiehlt, da pflegt der verdorbene Sinn sogenannte fromine Werke, Gebet, Fasten, Kasteiung und dergl., an die Stelle der Handlung z»r setzen: „er glaubt" ist seine trügerische Beruhigung und vermeint sich hiermit für manches unkeusche, unheilige Thun abzufinden. Das Judenthum, das auf die Handlungen selbst eingehet, sie nach ihren Einzelnheiten und dem rechtmäßigen Thun bestimmt, kann jene Werkheiligkeit in ihm einen auch nur scheinbaren Grund finden? Kann z. B. Ehebruch, Unkeuschheit u. s. w. sich in dem Gedanken, daß man mit Gebet und dergl. den Mangel ersetzen wolle, nur irgend eine entfernte Entschuldigung oder Versöhnung suchen? Schreiben nicht die Gesetze des Judenthurns ausdrücklich jene Gesetze der Keuschheit im Einzelnen vor, dringen sie nicht mit großer Rigorosität auf dieselben, werden sie nicht sogar mit noch größerer Strenge als die s. g. 'frommen Werke anempfohlen? Cie belächeln den Ausdruck „Religion der That," mit welchem ich in jenem Aufsatze das Judenthum bezeichnte, und finden in ihm die Werkheiligkeit; doch daß ich hiermit nicht den Glauben an sich, sondern nur den Glauben, „der dem Geiste eine mit seiner Erkenntniß nicht in Einklang zu bringende Unterwerfung vorschreibt" <1. Jahrg. S. 16) ausschloß, hätten Sie aus dem ganzen dortigen Zusainmenhange leicht ersehen können. Das Judenthum ist eine practische Religion, schreibt Gesetze für das Leben, für die Handlungen vor; die Werkheiligkeit, der Ersatz der gerechten Handlung durch s. g. fromme Werke findet in ihm gar nicht statt:*wer da fehlt, fehlt auf eigene Rechnung, im Bewußtsein,. daß er die Gesetze des Judenthums übertteten; und kann dieses so wenig dafür zur Verantwortung gezogen werden, wie Sie Ihrer Religion des Geistes, die wahrlich noch ärgere Uebertrettingen mancher Individuen zeigen dürfte, da der Geist so schmieg- und biegsam ist und Mancher sich seinen Geist aufsucht und mit ihm abfindet, eine solche Verantwortlichkeit aufbürden würden. „Aber das Judenthum hat seine ungemeinen Erschwerungen und wird hierdurch für das Leben unbrauchbar." Ich bin hier mit Ihnen zum Theile einverstanden; finde aber die Quelle, so wie die von Ihnen und nicht minder von mir dringend gewünschte Abhülfe anderswo : irre ich, so gehöre es zu den Versuchen, die auch von Anderen gemacht wur-

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