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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-05-01 · 5 (Mai 1845) · p. Seite 176

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
5 (Mai 1845)
Date
1845-05-01
Page
Seite 176 (sequence 18)
Language
German
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lt(j Schreibe» an de» Hrn. Kirchrnrath vr. Maier in Stuttgart. Ausdrück „Reform" seine Zweifel üicht benommen, und selbst das was man zurückbehalt (wenn anders nockt solches geschieht und man z. B. in einer Feier des Sabbats und Enthaltung von Geschäften übereinkommt) wird durch ein derartiges Reformiren nicht größere Heiligung erlangen: es kommt auf ein Wollen an, und ein veränderter Wille kann doch wieder leicht eintreten. Die Erkenntniß der Berechtigung, das volle aus dem Glauben selbst hervorgehende Bewußtsein, daß man in Uebereinstimmung mit ihm verbessere, ist die erste Bedingung. Dann darf aber freilich nicht das materielle Reformiren, und daß man von allen Seiten Bundesgenossen gefunden, genügen: dann muß auf das Princip der Parteien selbst Rücksicht genommen werden und hätten Sie in Erinnerung behalten müssen, daß Sie von einem ganz anderen Standpunkte, von „dem geoffenbarten Willen Gottes" ausgingen, und daher weder im Principe, noch in der Ausführung mit dem Frf. Ref. V. Zusammentreffen können. Halten wir ferner-den Begriff „den geoffenbarten Willen Gottes" fest, dann wird auch Ihre Ausscheidung des Bürgerlichen von dem Religiösen viel von ihrer Schärfe verlieren und werden Sie noch in keiner Weise mit der Zeitgemäßheit zurecht kommen. „ Der Wille Gottes spricht in jenen Gesetzen;" und wollen Sie auch nicht mit dem frommen Philosophen es halten, „daß nur der die Ceremonialgesetze gegeben sie wieder aufheben kann," räumen Sie der geistigen Auffassung eine entscheidende Stimme ein, so muß diese Stimme entscheidend, laut und klar sprechen, daß wer Augen hat es sehen, wer Ohren hat es hören muß und Jedermann deutlich ist: eS war dieses oder jenes Gesetz national, klimatisch oder bürgerlich. Denn welcher Mißbrauch, welches Auseinandergehen, welches Zerfallen, wenn man nach der subjektiven Ansicht, nach jeder beliebigen Kombination ein Gesetz für nicht innerhalb deS Religiösen stehend erklären könnte! Dieser würde die BeschneidUng, Jener den Sabbat, ein Dritter manchen Verwandtschaftsgrad in Bezug auf Ehegesetze u. s. w. als klimatisch oder bürgerlich ansehen; und so wäre zuletzt nur das Gesetz der Spiclball der Willkür, wäre es macht- und kraftlos. Wie schüchtern, mit welchem genauen, ja ängstlichen Abwägen müßten Sie , wenn Sie Ihrem Vorsätze treu bleiben und er sich Ihnen nicht wieder in der Zeitgemäßheit verliert, hier zu Werke gehen: und werfen Sie einen tieferen Blick in das Innere der religiösen und bürgerlichen Gebote, so wird sich Ihnen hier wahrlich nicht die gehoffte Ausbeute für Reformen ergeben! Doch es ist gerecht, daß ich nun wieder Ihnen Rede stehe und meine Ansicht darstelle, wie abzuhelfen sei, daß nicht Alles und Alle uns ver-

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