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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-05-01 · 5 (Mai 1845) · p. Seite 168

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
5 (Mai 1845)
Date
1845-05-01
Page
Seite 168 (sequence 10)
Language
German
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168 Schreibe» an den Hrn. Kirchenrath vr. Maier in Stnttgart. auftichtig sprechen: meinen Sie wirklich, daß die Schrift die Ehe mit einer götzendienerischen Frau aus einem andern Volke als den sieben canaanitischen Völkern (wir lassen jetzt das Christenthum aus dem Auge und bleiben bei dem Zeitalter der Schrift stehen) gebilligt habe; die Schrift, die so sehr gegen Götzendienst eifert, die sagt (Deuteron. 7,26): „du sollst kein Gereul (Götzenbild, V. 25) in dein Haus bringen, daß du nicht Bann werdest gleich ihm. Verabscheuen sollst du es u. s. w.'^ sie sollte erlaubt haben, daß eine Götzendienerin einziehe und ihre Götzen und ihren Götzendienst mitbringe? Sie wissen doch soviel von dem Geiste der Schrift zu sprechen, und hier fühlten Sie gar keine Inspiration dieses Geistes; merkten nicht, daß, wenn die Schrift die Ehe mit den sieben canaanitischen Völkern verbietet, dieses Verbot eine durchgängige Gültigkeit hat, selbst wenn die Frau ihren Götzendienst ablegte, weil eine Amalgamation mit diesen sieben, im Lande Canaan wohnenden Völkern zu befürchten war; und wurden daher auch sehr harte Gebclle gegen sie erlassen, die auf andere Völker nicht ausgedehnt wurden. Von diesen also eine Frau zu ehelichen war nicht verboten, die aber nach dem ganzen Geiste der Schrift ihren Götzendienst vorher ablegen mußte; und brachte überhaupt eine Frau nicht ihre Götzen, Laren und Penaten mit, und fand sie nirgends einen Götzentempel- und Bild, so hörte sie nach dem äußern Cultus der Jdololatrie, der doch wie bekannt kein Dienst des Herzens ist, von selbst auf Götzendienerin zu sein, abgesehen davon, daß nach dem gesellschaftlichen Zustande der alten Welt die Frau sich ohnedieß in solcher Hinsicht dem Manne fügte. Bei weiterm g e i st i g e n Forschen hätten Sie übrigens bald selbst erkennen müssen, wie das Stillschweigen der Schrift über Ehen mit anderen Völkern zu nehmen sei. Sie bleiben nur bei der Ehe eines Israeliten mit einer Nichtisraelitin stehen; richten Sie aber Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehe einer Israelitin mit einem götzendienerischen Manne aus einem andern Volke denn diesen sieben Völkern. Mit letzteren verbietet die Schrift beide Arten der Ehe; von anderen Völkern schweigt sie und sind also beide Arten erlaubt: und da meinen Sie in derThat, daß die Schrift billige, wenn Jemand seine Tochter an einen götzendienerischen Geschuri oder Maachati verheirathete und dieser seine Frau mit in seine Heimat nahm, wo sie doch offenbar dem Götzendienste anheimfiel? Trauen Sie dem Geiste der Schrift auch diese Lieblosigkeit gegen das weibliche Geschlecht zu, daß auf Erhaltung der Frauen in dem Dienste des Einen Gottes kein Gewicht gelegt wurde? Aber ein solcher Fall konnte nur höchst selten sein, wird man mitRecht einwenden, da zu jener Zeit Verheirathungen nur in der Nähe und zwischen untereinander lebenden Völkern vorkamen; und so muß Ihnen doch dieses den besten Aufschluß über das Stillschweigen

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