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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-05-01 · 5 (Mai 1845) · p. Seite 167

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
5 (Mai 1845)
Date
1845-05-01
Page
Seite 167 (sequence 9)
Language
German
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Schreiben an de» tzrn. Kirchenrath vr. Maier in Stnttgart. 167 Mg sich auf diesen Umstand das bescheidene „irren wir nicht" beziehen, und so bliebe es denn Wletzt ein Meinungsstreit. Aber wenn bei dieser Gelegenheit die beiden vorhergehenden Verse und der daraus folgende Vers nicht gAesen wurde», dann hat ein „irren wir nicht" keine Entschuldigung : hat man nur geschrieben — um zu schreiben. V. II lautet (wir führen »ach der Zunzsschen Bibelübersetzung an): „Treulos ist „Jehuda und Abscheuliches ist geschehen in Israel und Jeruschalajim; „denn entweihet hat Jehuda das Heiligthum des Ewigen, das er liebt „und sich vermählt dieTochter fremden Gottes(V.12). Aus- „rotte der Ewige dem Manne, der es thut, Sohn undEnkel aus denZel- „ten Jakobs, und der eine Opfergabe darbringt dem Ewigen der Heer- ,,schaarm(V.13.14). Und dieses thut ihr zweitens: ihr bedecket u. s. w. „wie oben (nur statt „das Weib deiner Jugend" muß sein „das „Weib deines Bundes" miso]). — (V. 15). Und nicht Einer thut „es, der einen Rest vonNeigung hat; und was will derEine? Er ver- „langt Samen Gottes, So wahret denn eure Neigung, und sie sei „nicht treulos gegen das Weib deiner Jugend (V. 16). Denn er haf- „fet das Verstoßen (Fortschicken) u. s. w." Wenn also V. 11 sagt, daß Jehuda treulos ist, weil er sich vermählt die Tochter fremden Gottes, soll V. 13.14. hart tadeln die Rigorosität Esra's gegen fremde Ehen? Wenn V. 15 auf göttlichen Samen" bestehet, soll V. 16 das Fortschicken fremder Frauen rügen? Ich enthalte mich jeder weitern Bemerkrmg; nur dürften Sie ein andermal vorsichtiger sein und bedenken, daß durch eine Polemik mit solchen Waffen man in den Augen von Freund und Feind verliert *. Ich will nun in der Kürze auf Ihre Widerlegung gegen mich eingehen, die nach obigen Proben zu urtheilen nicht schwer zu entkräften sein dürfte. Nach einem Vorplänklergefecht, dessen Erfolg sich aus manchem weiter zu Erwähnenden Herausstellen wird, kommen Sie S. 40 zu dem eigentlichen Angriffe und gehen auf den von mir gerügten Beschluß der Rabbinerversammlung hinsichtlich der gemischten Ehen über. „Daß die heilige Schrift die Ehe zwischen Israeliten und den Angehörigen anderer Völkerschaften, mit Ausnahme der sieben canaanitischen, nicht verbietet, wird Herr Frankel selbst zugeben" rufen Sie und folgern weiter : „daß die eheliche Verbindung mit dem Genossen anderer Stämme gestattet sei, da in einem statutarischen Gesetze, wie das durch Moses geoffenbarte, Alles als erlaubt betrachtet werden muß, was nicht ausdrücklich verboten ist," und führen auch Thatsachen für Ihre Behauptung an. Lassen Sie uns * Uebrigens scheint hier Ewald „die Propheten des alten Bundes, 2. Thl. G. 547, benutzt worden zu sein, wurde aber völlig mißverstanden.

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