Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 5 (Mai 1845)
- Date
- 1845-05-01
- Page
- Seite 165 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Schreiben an den Hr». Kirchenrath vr. Maier in Stuttgart. 165 hat, würde eine solche Katastrophe nicht die Umänderung aller religiösen Verhältnisse hervorgerufen haben; und wie bedauernswerth ist die Zeit, die einem vergangenen Geschlechte seine Treue und Ausdauer zum Vorwurfe »nacht! — Doch ich will Ihren Worten die mildere Deutung geben und Ihre Klage nur auf die „unterlassene Ausscheidung des bürgerlichen Elements von dein rein religiösen" (das.) beziehen. Die Erklärung hierüber sind Sie zwar schuldig geblieben; Sie begnügen sich anzuführrn: „dazu kam noch der Glaube, daß dieser Zustand nicht lange dauern sondern bald ein Ende nehmen werde. Der Zorn Gottes habe sein Volk auf einenAugenblick verlassenst), werde aber sich seiner bald erbarmen und nach dem heißgeliebten Vaterlande zurückführen ff., der Anhang, den die falschen Messiasse um diese Zeit fanden, ist der beste Beweis, wie nahe man sich die Erlösung dachte." Und Sie meinen im Ernst, daß man sich hätte so schnell aufgeben und das Vaterland vergessen sollen? Daß man einmal in Feindesgewalt jede Erinnerung, daß man einst frei war, einst einVaterland und ein vollständiges unverkümmertes Gesetz hatte, von sich werfen sollte, ein solcher Sclavensinn wäre Ihnen ein Zeichen der Aufklärung und der Geistesfreiheit? Sie haben auch nicht gesagt, warum man auf die Hoffnung, zu der Schrift und Propheten selbst aufmuntern, hätte verzichten, warum man in den unsäglichen Drangsalen auch diesen Lichtstrahl einer bessern Zukunft verbannen sollte. Doch ich will Sie hier nur fragen: Wisse»» Sie mit ganzer Gewißheit, daß man durchaus nicht an das Treirnen des Bürgerlichen von dem Religiösen dachte? Freilich ging man nicht leichtsinnig zu Werke, warf man nicht alles Unbequeme in die Reihe deS Nationalen, wurde nicht mit dem Religiösen ein Spiel getrieben. Aber was man als Palästina und dem Staate ausschließend angehörend erkannt hatte wurde aufgegeben. Daher Jobel und Schemita, daher die Opfer, daher die peinliche Gerichtsbarkeit. Nur was eine Beziehung auf die Entstehung des Volkes und die von Gott an ihm verübten Wunder hatte, »vurde auch bei seinem nationalen Charakter, wie das Pesachfest und die Auslösung der Erstgebornen, beibehalten. Sie erblicken übrigens in dem pso niaa nicht „eine Fortbildung sondern ein Fügen in die Nothwendigkeit" (das.). Wenn man doch nicht auf jedes Selbftforschen so leicht verzichtete und ohne Prüfen und Nachdenken Alles hinnähme, was und wie es von Anderen vorgemalt wird! Es ist doch schon vielmal wiederholt worden, daß pxa »ittwsa mit Staat und Tempel nichts zu thun hat/und diese Theorie selbst auf die Zeit des bestehenden Staates anwendbar ist. Wäre dieser Satz blos ein Product des „Fügens in die Nothwendigkeit," so wäre er von rrn und nicht von ■px abhängig gemacht worden. Wozu haben Sie diesen Fehler nochmals aufgewärmt?-- Es