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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-04-01 · 4 (April 1845) · p. Seite 151

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
4 (April 1845)
Date
1845-04-01
Page
Seite 151 (sequence 33)
Language
German
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Bericht über Synagoge und Schule. - 151... rer Gemeinde thut ein Mann Noch, der die Mittel vereine, die vereinzelten Bestrebungen sammle, der allgemeinen Gestnnung Ausdruck gebe und ste zur That anfache; ein Mann, der jede Stunde seines Lebens dafür opfere, das zu Tage zu fördern, was uns so nöchig ist. Der Körper ist da, mit seinem fühlenden Herzen, mit seinen helfenden Händen; und wer könnte zu diesem Körper besser das Haupt sein, als das geistliche Oberhaupt, das den Geist hat, und die Zeit zu überdenken und auszuführen, was die Andern nur fühlen und wünschen können! Aber ein solcher Mann muß sich, sein Leben, seine Ruhe willig und freudig der guten Sache opfern, er muß nicht seine Pflicht nach der ih^ von Menschen verbrieften Bestallung messen, wenn es darauf ankommt, zu wirken und zu handeln. Die Bestallung muß ihm mit Flammenschrift von Gattes Hand in die Brust geschrieben, sein Beruf muß seine Vorschrift, die Erfüllung desselben sein Zweck, sein Streben, sein einziger Lohn sein. Da dürfen Schwierigkeiten und Hindernisse, Anfeindungen und Widerstand, Eitelkeit und Furcht, das redliche, fromme, konsequente Streben, das Rechte zu thun, nicht stören. Um nur beispielsweise einige Falle anzuführen, die einen Blick in das Innere unserer Verwaltung gewahren, wollen wir nachstehende Facta erwähnen. Die oben genannte Cultus-Verwaltung besteht aus vier Mitgliedern des Vorsteher - Collegii und dem geistlichen Beamten als Präses; diese sollen sich von Zeit zu Zeit versammeln, um über etwa vorzunehmende nothwendige Verbesserungen in jüdisch-religiösen Angelegenheiten zu berathen. Sie kommen aber äe kaew seit mehreren Jahren nur zusammen, um aus dem Munde ihres Präses zu vernehmen, daß es noch nicht an der Zeit sei, Verbesserungen vorzunehmen, nicht einmal reines Wasser in die Mikwah lausen zu lassen, die in ihrem jetzigen Bestände den heutigen Begriffen von Reinlichkeit, ja sogar von Anstand und Sitte, geschweige denn von Schönheit und Bequemlichkeit, entgegen tritt. Der zweite Fall ist das unerhörte barbarische Verfahren, das sich die Fremden-Commission gegen durchreisende Fremde zu Schulden kommen laßt.' Wir verkennen die Absicht der Fremden-Commission nicht, wenn sie unsere Gemeinde vor dem Zudrange lästiger und schlechter Eindringlinge bewahren will; das gibt aber den Herren Verwaltern dieser Commission kein Recht, mit grausamer Erecutionswuth gegen arme Durchreisende zu verfahren, denen sie im rauhen Winter zuweilen die kurze Rast von drei Tagen verweigern. Würde so von Leuten anderer Confession gegen Juden verfahren, das Geschrei, das Protestiren und Anklagen nähme kein Ende. Von Religionsverwandten, und namentlich solchen, die sich Jahrtausende hindurch des schönen Titels tF&aii, troam *sä verdient gemacht, ist solche Härte unerklärlich, und wahrlich kein Ruhm ist es für die Verwaltung, wenn sie früher

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