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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-04-01 · 4 (April 1845) · p. Seite 144

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
4 (April 1845)
Date
1845-04-01
Page
Seite 144 (sequence 26)
Language
German
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144 TägesbegeLenheiten. schen Staate die Märkte als Detailhändler besuchen, und ist in einem Tagesblatte vor jedem Jahrmärkte die Strafe zu lesen, die jüdische Contravenienten erwartet. Wir wissen nicht, welche Ausnahmsgesetze hier zu Grunde liegen: Preußen an der Spitze des Zollvereins stehend hätte wohl einschreiten müssen; aber wie konnte es, da doch seine neuen Provinzen noch das buntscheckige Gewand solcher Ausnahmsgesetze trugen! — Es hat also jener Erlaß des Königs nicht nur dem Juden ein ihm gebührendes Recht, sondern dem Staate selbst einen Theil seiner Würde zurückgegeben, die er nun um desto geltender.machen wird. Und nicht minder Erhebendes gewahren wir, richten wir den Blick auf Preußens Volk. Die Provinziallandtage haben begonnen: und den Reigen eröffnet der rheinische Landtag mit dem Verlangen um Gleichstellung der Juden. Die rheinischen Stände, die im I. 1843 die Sache der unter ihnen wohnenden Juden zu der Ihrigen gemacht, sind in ihrem Eifer nicht erkaltet, und sie stellten die Emanzipation der Juden unter die wesentlichsten der auf diesem Landtage zu besprechenden Punkte. Auch sind sie nicht mehr isolirt; das hohe Beispiel entzündete den in vielen Gleichgesinnten schlummernden Funken: Königsberg, Elbing, Paderborn, Magdeburg und auch Berlin sehen sich zu solchen Gesuchen veranlaßt, und laufen Petitionen ein. Wahrlich eine reichliche Entschädigung für das unerquickliche Mäkeln der frelen Städte Hamburg und Frankfurt a.M., die, die gerechte Forderung der Juden in eine Schale und in die andere ihren freien Willen werfend, jene zu leicht finden. Auch den Angelegenheiten der Synagoge wird von Staatswegen in Preußen Aufmerksamkeit gewidmet. Die jüdische Konfession wurde in Preußen bis jetzt nur als geduldet angesehen : ihre Geistlichen sind nicht vom Staate anerkannt, ihre Bethäuser (Synagogen) werden nicht als geheiligte Orte betrachtet, der Staat fragt nicht nach dem Religionsunterrichte der israelitischen Jugend u. s. w. Welche bittere Früchte dieses den Juden Preußens trug, in welchen Verfall Synagoge und Schule gerathen, wie die Regierung selbst sich in manchen Widerspruch verflocht, da das Nachtheilige dieses Systems sich allenthalben herausstellte, ist bekannt: und es war vorauszusehen, daß der Staat, soll nicht ferner der Schein der Proselytensucht auf ihm haften, eine andere Richtung werde einschlagen müssen. Es ist nun diese Tage unter dem Vorsitze des Ministerialrathes Brüggemann eine Commission von drei jüdischen Mitgliedern ernannt worden, die einen Ent-

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