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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-04-01 · 4 (April 1845) · p. Seite 143

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
4 (April 1845)
Date
1845-04-01
Page
Seite 143 (sequence 25)
Language
German
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Tagesbegebenheiten. 143 Tagesbegebenheiten. Wir konnten bei der Gedrängtheit des Raumes und der Häufung des Materials in den letzten zwei Heften nicht auf die Ereignisse des Tages zurückkommen. Wir glauben heute uns und dem Leser eine kleine Erholung schuldig zu sein, und wollen denn aus dem Gebiete der Religionswirren und Religionsstreitigkeiten auf das friedlichere der äußeren Verhältnisse übergehen. Sonderbar, daß wir dort Friedlicheres suchen, und noch erfreulicher, daß wir es auch finden! Wir treffen dort in jedem Falle auf einen weniger schmerzhaften Kampf. Es wird dort nicht dem Juden sein Judenthum verdächtigt, sondern es ist entweder der Religionshaß oder die Sorge um das liebe Brod, die dem Rechte der Juden entgegentreten. In dem Munde des ersteren findet man die Herabsetzung der Confesfion Andersglaubender sehr natürlich, und bleibt sie bei jedem Unbefangenen ohne Einfluß; und wo die ängstliche Brodsorge treibt, nun da ist es Streiten für den Herd, wenn auch nicht für den Altar: und wer wollte nicht diese kleine Schwache ängstlichen und für das irdische Heil tief bedachten Gemüthern zu Gute halten? Darum in jedem Falle zur Erholung das Auge nach außen! — Wir wenden uns zuerst nach Preußen und begegnen hier in auf- und absteigender Linie Handlungen und Wünschen, die den Sieg unserer Zeit über Vorurtheile und ungerechte Gesetze der Vergangenheit bekunden. Die Barriere, die für den jüdischen Gewerbestand zwischen alten und neuen preußischen Provinzen bis jetzt errichtet war, ist nun durch ein vom Könige ausgegangenes Gesetz gefallen. 'Dieser Schritt ist so gerecht und so innig mit der Würde des Staates verbunden, daß man nur mit Erstaunen fragt, warum er so lange habe auf sich warten lassen. Ein Staat, der in seinen eigenen Provinzen einen Unterschied in den Rechten der Juden macht, kann nicht seine Würde nach außen behaupten. Wir heben diesen Punkt, auf den manche Betrachtungen und Erfahrungen leiten, hier abgesehen vom Rechte hervor. Dem Canton Graubünden gefiel es, die daselbst wohnenden Juden auszutreibern er stieß aber bei einem französischen Juden auf den Widerstand des französischen Gesandten, der sich dessen als eines Bürgers Frankreichs annahm. Was würde mancher deutsche Staat bei solcher Gelegenheit einwenden können? „Erlaubt Ihr doch selbst nicht dem ,Juden in allen Städten und Provinzen zu wohnen, und wie Ihr ihn auch Bürger oder Staatsbürger nennt, so wird das Wort durch die That widerlegt: wie wollet Ihr denn einem freien Schweizercanton Solches verargen?" Und wer muß nicht hierin die Verletzung der Würde des Staates erkennen, wenn er auf Grund seiner eigenen Rechte seine Unterthanen gegen außen nicht vertreten kann! -— Wir wollen aber noch ein naher liegendes Verhältniß berühren. Selbst die Juden der Zollvereinsstaaten dürfen nicht in einem zu diesem Vereine gehörenden deut-

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