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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-04-01 · 4 (April 1845) · p. Seite 141

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
4 (April 1845)
Date
1845-04-01
Page
Seite 141 (sequence 23)
Language
German
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141 Anforderungen des Glaubens re. lichkeit der freien Forschung mit dem Rabbineramte" S. 23 aus taSa-i ('n 5s anaa) zu erweisen, „daß jedes Sanhedrin zu seiner Zeit die Be- „fugniß habe, zur Aufrechthaltung der wesentlichen Religion*) sich nicht „an den trocknen Buchstaben des Gesetzes, sondern an den darin liegenden Geist zu halten, und sonach den Zeitbedürfnissen gemäß „zu binden und zu lösen", und erläutert S. 36, daß unter rön nicht eine kurze Zeit, sondern überhaupt so lange es das Zeitbedürfniß erheischt, zu verstehen sei, gestützt auf die Unterlassung der Beschneidung während der Wanderung Israels durch die Wüste. Er schließt nun daraus, daß man nach Maimonides zwar nicht für immer ein Gesetz aufheben kann, aber doch auf unbestimmte Zeit, so lange nämlich das Zeitbedürfniß währt, sei auch dessen Ende nicht abzusehen. Der Oberrabbiner Friedlander übersetzt in gleichem Sinne ibiä. S. 12. nmn n-ro mx-iin Ein Bedürfnis; der Zeit war es. ton heißt aber weder ein Bedürfniß der Zeit, noch eine Gesetzesabänderung auf einen unbestimmten Zeitraum, sondern es heißt dem Wortsinne und der Anwendung dieser Regel gemäß entweder eine Entscheidung für einen bestimmten Zeitpunkt, (wie die Beispiele lehren: daß der Prophet Eliah auf dem Carmel opferte, daß Josua am Sabbat den Umzug um Jericho nicht einstellte, daß man den LWipa tödtete und bei der Salomonischen Tempelweihe das Fasten am Versöhnungstage nicht beobachtete u. s. w.), oder eine Entscheidung auf einen von vorn herein begrenzten Zeitraum (wie die Unterlassung der Beschneidung in der Wüste). Wollte man aber wegen eingetretener Verhältnisse, deren Ende nicht abzusehen, eine Anwendung von dieser Regel machen, so wäre dieß ein sehr arger Mißgriff. Es ist ferner zwar erlaubt, den Grund der Gesetze zu erforschen; allein wer ein Gesetz der h. Schrift aufzuheben wagte, weil der von ihm ermittelte Grund desselben zur Zeit seine Geltung nicht mehr hat, würde dadurch beweisen, daß er das betreffende Gesetz nicht für göttlich ansieht, da er sonst das bestimmt ausgesprochene Gesetz nicht dem von ihm vermutheten Grunde würde weichen lassen. Es haben daher viele Rabbiner zwar die Ursachen der Gesetze zu ermitteln gesucht und sind bei manchen zu Resultaten gelangt, nach welchen sie zu ihrer Zeit als aufgehoben zu betrachten gewesen wären, waren jedoch weit entfernt, denselben praktische Folge zuzugestehen, wie dieses besonders ein Vergleich zwischen des Maimonides 5a und nprnn t> darthut. Eine zweite Forderung ist der Glaube an die Tradition (ssaiBr). Die Tradition sollte .nämlich einer doppelten Gefahr Vorbeugen, indem *) Chorin schiebt hier seine Ansicht dazwischen, indem er NNN Ptnb erklärt, um die zehn Gebote, die er allein als ewig bindend erkennt, aufrecht zu erhalten.

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