Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 4 (April 1845)
- Date
- 1845-04-01
- Page
- Seite 134 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Die politische Legitimität »c. UNS nicht an die verknöcherte Orthodoxie wenden, sondern die Urim und Dhumim, den Geist der Offenbarung und der Geschichte unseres Volkes befragen, um uns über diesen großen Fragepunkt, mit welchem noch andere bedeutsame Fragen der Gegenwart, und die Beurtheilung unserer Bestimmung, wie unserer heranrückenden Zukunft Zusammenhängen, mit Klarheit und Sicherheit zu entscheiden. Thun wir deßhalb, unserem Motto, getreu, einige Schritte zurück, um desto rascher und sicherer vorwärts zu kommen: recede ut procedas!— Der Anknüpfungspunkt werde abermals die treffliche Hermeneutik Kant's von der biblischen Erzählung des ersten Brudermordes und seinen Ursachen (s. dessen vermischte Schriften, gesammelt von Tieftrunk in 4 Bänden. Halle 1799—1807. Bd. 3 . S. 35 ff.). Was ist das Wesen und der wahre Sinn einer Theokratie, einer Staatsverfassung nach dem Grundbegriffe der Offenbarung? Begreiflich dieses, daß als erstes Und einziges Staatsoberhaupt die Gottheit selbst anerkannt werde. Jede anderweitige Dienstbarkeit, jede-Huldigung, die nicht Gott allein zum Gegenstände hat, ist Abweichung von der theokratischen Idee. Die Urvorstellung des theokratischen Prinzips soll nun nach Kant's Deutung in der Person Abels repräsentirt worden sein. Abel ist der Hirt und seine Arbeit ist eine nomadische freie, die ganze Gotteserde, jeden grünen Weideplatz dem ersten besten Nachfolger abermals zum einstweiligen Nießbrauche überlassend. Das Wesen des Nomadenstandes ist Besitzlosigkeit deS Grundes und Bodens. Im Gegensätze zum Nomaden tritt Kain, der Erwerber, auf den Schauplatz der Erde. Seine Arbeit richtet sich auf den Boden, den er zu seinem Nutzen bebaut, und aus dem rohen Naturzustände in einen vernünftigen cultivirten umwandelt. Diese Arbeit ist an ein Bestehendes, Unwandelbares gebunden, und erträgt daher kein solches unstätes Leben wie das Nomadenwesen. Der Raum, den der Erwerber mit seinem Psiuge umgearbeitet hat, wird durch diese Bearbeitung Eigenthum, Besitz, und die letzten Furchenzüge bilden die Grenze. Diese Grenze wird in Sicherheit gesetzt entweder durch Abscheidungen von dem noch nicht Erworbenen, oder gegen die Erwerbniffe der Grenznachbarn. Die Grenze wird durch Gesetze, Ucbereinkünste, Verträge geheiligt: es entsteht die Legislatur. Damit nun dem Gesetze der gehörige Nachdruck nicht fehle, ihm die vertretene Legitimität wahrzünehmen Ware. Denn sprachen sie auch zum Volke nach dessen Begriffen, von einem Könige, so supplire man dafür einen Richter, einen Präsidenten an der Spitze der Republik. Man vergleiche übrigens, welche Rechte Samuel, obschon etwas zu grell, dem König vlndicirt, nnd ob der Messias der Propheten in mindester Berührung ruit einem solchen Autokraten stehet. F.