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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-03-01 · 3 (März 1845) · p. Seite 94

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
3 (März 1845)
Date
1845-03-01
Page
Seite 94 (sequence 16)
Language
German
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94 Urb er Auflösbarkeit der Eide. das Kol Nidre nach der vorigen Leseart entstanden, nach welcher die Gelübde des verflossenen Jahres aufgelöst wurden. Als.nun später R. Jakob Tam die Leseart so änderte, daß nach derselben blos die im künftigen Jahre zu entschlüpfenden Gelübde im Voraus für ungültig erklärt werden, so verband man noch immer die nämliche Absicht damit, daß man niemals den Versöhnungstag mit der Last der Sünde einer Gelübde-Verletzung antrete. Dieses die Geschichte der Entstehung und der späteren Aenderung des so ganz umsonst angegriffenen Kol Nidre. Manche alte Atltoren waren zwar gegen die Einführung, Andere versuchten die Abschaffung desselben; jedoch konnte ihre Meinung bei den späteren Geschlechtern nicht durchdringen. Das Volk wollte sich die Befreiung von dieser Sünde und von der Furcht einer strengen Bestrafung derselben, nicht nehmen lassen: und so hat diese Eingangsformel des Versöhnungstages durch viele Zeiten und noch bis jetzt bei den Israeliten aller Länder, trotz der öfteren durch Unwissenheit oder bösen Wille» entstandenen Anschwärzungen, sich erhalten. Da'nun die gegenwärtige Zeit leider wieder so reich ist an judenfeindlichen Aeußerungen, sowohl von Seiten der Nichtjuden als von Seiten derjenigen, die sich noch Juden nennen, so entsteht die gewiß schwer zu beantwortende Frage: Ob es an der Zeit war, die Abschaffung dieser Gebetsformel durch eine Versammlung von Rabbinen, und noch ohne mindeste beigehende Erklärung zu veranlassen? Ob nicht diese Abschaffung das ganze bisherige Judenthum verdächtiget und dem bösen Leumunde noch freieres Spiel gewährt? Und dieses um so mehr, als Einer dieser Versammlung, nämlich Herr vr. Holdheim, wirklich die alten, als falsch erwiesenen Anklagen öffentlich erneuert, und sich nicht scheuet, sie durch unrichtige Citate zu unterstützen. Ich gebe die Beantwortung dieser Frage dem Gewissen jener Rabbiner in der Versammlung anheim, welche es noch mit dem Judenthume gut meinen. Der Verfasser sagt nun am Ende seines Aufsatzes: „Ob auch solche „Eide und Gelübde dadurch aufgelöst werden, welche auf das Verhält- „niß der Menschen sich beziehen, oder vor Gericht geleistet werden, „hängt lediglich von dem Umstande ab, ob auch, solche Eide auflösbar „sind. Da dieß nach den überwiegenden Ansichten im rabbinischen „Judenthume der Fall ist, so ist das Kol Nidre nicht zu vertheidigen „und nicht zu retten. Aber auch nnsere Ehre kann nicht durch Abschaffung des Kol Nidre, sondern nur durch Lossagung von der The- „ orie, welche dem Kol Nidre zu Grunde liegt, gerettet werden." Ich glaube, daß nach Durchlesung des Bisherigen sich die Falschheit und Nichtigkeit dieser ganzen letzten Phrase klar erwiesen habe. Unsere

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