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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-03-01 · 3 (März 1845) · p. Seite 92

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
3 (März 1845)
Date
1845-03-01
Page
Seite 92 (sequence 14)
Language
German
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92 Urber Auflösbarkeit der Eide. hat mandergleichen gesehen, einen Anderen der-Selbsttäuschung anzuklagen, wahrend man selbst nicht in einer Selbsttäuschung, sondern in. abstchtlicher Täuschung Anderer begriffen ist. Man hat bereits irgendwo, im „Orient" bemerkt, daß die Worte „amssa te" „itn3 selbst,, sich auch auf alle frühere Wörter „aoxmium wssniüxm xsthh" beziehen und dieses ist ganz richtig. Der ganze Satz ist nämlich eine bloße aramäische Umschreibung des hebräischen Tertes (4. Buch Mos. 30, 3) nasab>“m-mVnasaausausriin -na -i'T'"ow--ar, wo unleugbar die Worte „awsa^s" sich ebenfalls auf alle vorigen Worte beziehen d. h. „ Wenn ein Mann vor dem Ewigen ein Gelübde oder einen Schwur, sich etwas zu verbieten, auferlegen werde". Das Nämliche gibt nun der Peitan im Aramäischen. Alle Gelübdeff., die wir durch Gelobung, Beschwörung und Verbietung uns auferlegen, — oder nach der späteren Leseart — auferlegt haben werden; er will damit ausdrücklich -sagen, daß es sich hier blos von eigenen sich selbst, nicht von einem Anderen aufexlegten Gelübden oder Schwüren handelt. Die Hinweisung des Rabbiners Frankel ist also keine Selbsttäuschung, sondern die allein wahre und richtige. Nach allem bisher Gesagten enthält nun das Kol Nidre drei Verwahrungen. Erstlich spricht es blos von selbst auferlegten Schwüren oder Gelübden, zweitens blos von promissorischen, drittens blos von der vorausgehenden Aufhebung späterer übereilter Schwüre oder Gelübde. Ich erwähne nun Einiges über die Entstehung des so oft von Nichtjuden und jetzt auch von Juden angegriffenen Kol Nidre. Diese feierliche sogenannte Gebetformel beim Eingänge des Versöhnungstages hat unserer Meinung nach ihrDasein folgendem Umstande zu verdanken. Die Bestimmung eines gewissen Tages im Jahre, an welchem alle Sünden dem Menschen von der göttlichen Gnade vergeben werden, wird von uns Israeliten als ein heiliges Geschenk in unserer geoffenbarten Lehre, für welches wir zum tiefsten Danke verpflichtet sind, betrachtet. Es ist durch diesen Tag und seine Bestimmung der Verzweiflung und Verstockung des Sünders mit vorgebeugt. Wenn diesem kein Strahl von Hoffnung leuchtete, daß er von seinen Vergehungen rein gewaschen werden könnte, dann mußte er als verlorener und dem bösen Gewissen verfallener Mensch' mit verschlossenem Auge und Herzen von Laster zu Laster eilen, ohne auf seiner gefährlichen Bahn je vor- oder rückwärts schauen zu wollen und zu können. Das Bewußtsein aber, daß cs einen Tag im Jahre gibt, in welchem er durch die göttliche Gnade aller seiner bisherigen Sünden entledigt wird, tröstet ihn, erweckt die Stimme des schlummernden oder abgestumpften Gewissens,

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