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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-03-01 · 3 (März 1845) · p. Seite 89

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
3 (März 1845)
Date
1845-03-01
Page
Seite 89 (sequence 11)
Language
German
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Ueber Auflösbarkeit der Eide. 89 „tersuchte und in seinem Gutachten an die Gemeinde zu Minden die „allbekannte Phrase hinschrieb: „„Allein Eidschwüre, welche das Ver- „ haltniß zu unseren Nebenmenschen betreffen, können in keiner Weise „eine Auflösung finden."" Wollte Gott, es wäre so! das rabbinische „Judenthum wäre um einen schweren Vorwurf leichter." Der Herr Vers, hat hier den göttlichen Namen wenigstens unnützer Weise angerufen7 Das rabbinische Judenthum halt eine solche zwecklose oder gar wahrheitswidrige Anrufung gleich der Verletzung eines Eides strafbar. Das neue großherzoglich-mecklenburgische Rabbinat muß gewiß auch darüber eine andere Theorie haben. — Das göttliche Gesetz will gewiß, wie es in der That ist, daß alle Eidschwüre gegen Nebenmenschen keine Auflösung finden können und finden sollen. Nur der Verfasser will es nicht so haben, um das von ihm so beschimpfte rabbinische Judenthum mit einem Vorwurfe mehr beladen zu können. Uebrigens zeigt er hier, wie selbst die Koriphäen seiner Partei ihm noch nicht genug sturmsüchtig sind. Es war auch schon früher die Vermuthung vorhanden, daß der Verfasser auch Herrn Geiger überholen und als hinter ihm zurückbleibend erscheinen lassen will. „ In den Ausgaben der Festpiutim findet sich freilich die aus To- „saphot und Nissim zu Nedarim 23 b entnommene Anmerkung yx i:sn „ ■ex yx marfc dix yata “Qi iax -rass yai r-a vna cixa -rta x^x ywa „•m-fc y^. In allen Vertheidigungsschriften des Kol Nidre wird „einstimmig hierauf Bezug genommen. Ob aber dieses so allgemein „und einstimmig halachischgesetzlich begründet sei, ob nicht auch solche „Eidschwüre und Gelübde, die das Verhaltniß zu unseren Nebenmen- „schen betreffen, nach dem Ausspruche des Talmuds und entschieden „anerkannter rabbinischer Autoritäten, in der That Auflösung finden „können, hat noch keiner zu untersuchen die Mühe sich gegeben." Der Verf. will hier, wie schon bei früheren Gelegenheiten bemerkt wurde, nicht nur als tüchtigerSturmläufer erscheinen, sondern auch auf das Verdienst Anspruch machen, als erster und alleiniger Entdecker gewisser Risse und Blößen in der Feste des Judenthums aufgetreten zu sein. Diesmal gilt es, die Blößen der in den Machsorim zum Kol Nidre befindlichen von allen späteren Apologeten angeführten Bemerkung aufzudecken. Diese Aufdeckung ist ihm so lieb, daß er sie bald darauf mit den Worten wiederholt: „daß aber die in den Festgebeten angeführte Bemerkung, daß „ solche Eide keine^Auflösung finden können, keine so entschiedene That- „sache sei, daß vielmehr namhafte und gewichtige Gesetzlehrer das „Gegentheil behaupten... dafür mögen folgende Gründe sprechen", und später zum dritten Male ,,daß nach dem Stand der Dinge die Apologeten des Kol Nidre der harte Tadel trifft, daß sie sich nicht ge-

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