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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-03-01 · 3 (März 1845) · p. Seite 87

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
3 (März 1845)
Date
1845-03-01
Page
Seite 87 (sequence 9)
Language
German
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lieber Auflösbarkeit der Eide. 87 Eid zu Gunsten des Staates als ein solcher zu betrachten, der zu Gunsten aller Mitglieder des Staates und in deren Sinne abgelegt wurde, und daher unauflösbar. Erwägt man noch nebst diesem Allem, daß der promissorische Eid, den man einem Staatsdiener abnimmt, mehr um sein Versprechen feierlicher zu machen, als um der Androhung einer verschärften Strafe willen geschieht, indem die jetzige Rechtslehre bei Nichteinhaltung desselben den Frevler blos als Pflichtverletzer, nicht aber auch als Verletzer des promissorischen Eides bestraft, welcher Unterschied hinsichtlich der Strafe freilich nach den jüdischen Religionsgesetzen nicht statt findet, wie dieses Alles Herr Rabbiner Frankel S. 42. so trefflich nachgewiesen, dann erhalt die Sicherheit und Verläßlichkeit eines solchen Dienstschwures nach der Theorie des Talmuds und der aus demselben resultirenden Religionsvorschriften gewiß mehr Gewicht, als jene des von einem Nichtjuden abgelegten promissorischen Schwures *). Wir kommen nun zu den einzelnen Stellen des Verfassers, die wir der Reihe nach durchgehen werden. Er fängt damit an, daß ein Oberrathsbeschluß (in seinem Bezirke) für die Abschaffung des Kol nidre bereits vorliegt „wenn er (sagt er weiter) in diesem Jahre noch nicht zur Ausführung kommen sollte, so hätten nur praktische Rücksichten und augenblickliche Schwierigkeiten Schuld daran." Es scheint uns nun, daß er diesen ganzen Aufsatz besonders für die dortige großherzogliche Regierung verfaßt, und so, um seinen Muthwillen an dem unschuldigen Kol nidre auszuüben und die Gemeinde zur Abschaffung desselben zu zwingen, das ganze israelitische Volk gräulich verleumdet, und es der willkührlichen Profanation deZ Eides beschuldiget (*ai ’Tiaorfe lupm reA *»*na -p rrfask ws n-n). Es ist derselbe Mann, der gegen irgend einen auch nur moralischen Zwang von Seiten eines Religionsweisers hinsichtlich einer anderen Angelegenheit, nämlich jener der Beschneidung, ein Zetergeschrei erhebt. Dieser Mann will jetzt einen politischen Zwang gegen das Kok nidre erwirken, und durch welche Mittel? Er verschmäht es nicht, seine RegierMg sowohl, als jeden uneingeweihten jüdischen und nicht jüdischen Leser, zu hintergehen und irre zu führen. „Die Vertheidigung „(des Kol-Nidre) war so glücklich, daß sie selbst den König der Juden- *) Ueberhaupt scheint der promissorische Eid mit dem Gelübde, wie es die Mischna Gittin und Erachin erwähnt, gar nichts gemein zu haben, und wird das folgende Heft, das die Fortsetzung der Recenston der Holdheim'schen Werke (vergl. Novemberhest vorig. Jahrgang) bringen wird, hierüber, sowie über die Natur des promissorischen Eides manchen Aufschluß liefern. F.

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